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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
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alle Inscriptionen, die seit Gründung der Hochschule stattgefunden haben, werden in der Regel,wenn auch nicht immer richtig, die Zahlen angegeben.

II. Die Immatrikulationen. 1. Art und Zeit der Immatrikulation. Die Gewohn-heit, wonach erst nach dem Schlüsse des Semesters der Rector auf Grund der während seiner Amts-zeit gemachten Aufzeichnungen die Inscriptionen in die Matrikel eintragen ließ, hat sich auch inder Zeit von W. 1634 S. 1709 erhalten. Während man früher die Angehörigen der Nationenin stetem Wechsel der Aufeinanderfolge derart eintrug, daß die Nation des Rectors die Führungübernahm, während man innerhalb der Nationen chronologisch nach dem Tage der Inscription, deraber dabei leider nicht angemerkt wurde, die Intitulirten, ohne Rücksicht darauf, ob sie Iurati oderIniurati waren, anführte und bei den Iniurati später die Angabe der Vereidigung mit Angabe desRectorats, in der sie vorgenommen wurde, nachtrug, machte sich seit S. 1627 ein Schwanken in derAnordnung bemerkbar. 1 ) Auf die Eintheilung der Nationen wollte man nicht verzichten. Entwedertheilte man nun die Angehörigen jeder Nation in Iurati oder Iniurati oder aber man führte dieInscribirten in zwei Gruppen als Iurati und Iniurati an und nannte in jeder Gruppe die Angehörigender Nationen. Innerhalb jeder Gruppe hat man dabei die Eingetragenen bald alphabetisch nach ihremVornamen, bald nach der Zeit ihrer Einschreibung aufgeführt. Das Verfahren ist dabei in beidenHandschriften nicht immer dasselbe gewesen. InFolge dessen gestaltete sich nicht selten der Vergleichder Eintragungen sehr schwierig. Dazu kam, daß man seit S. 1647 eine neue Gruppe, die Pro-mittentes, wie wir sahen, bildete. Es waren dies solche Studenten, die bereits deponirt hatten,auch im Stande waren, ihre Studien zu beginnen, aber das eidesmündige Alter von 17 Jahren nochnicht erreicht hatten und daher nur ein Gehorsamsversprechen leisteten.

Solche Promittentes hatte es auch schon früher gegeben. Sie waren ohne Weiteres zu denIurati gezählt worden. Auch in der Folge hat man die Promittentes, die gelegentlich auch als Stipu-lantes bezeichnet werden, häufig zu den Iurati gerechnet. Als eine regelmäßig aufgeführte besondereGruppe treten sie nicht auf.

Eine neue Bezeichnung für die Non Iurati oder Iniurati trat mit dem S. 1660 auf. DerRector Johannes Ittig nannte sie Non Complentes. Das Wortcomplere, das im Universitätslebenverschiedene Bedeutung gehabt hat, zielt hier auf die Erfüllung der für die Intitulation vor-geschriebenen Bedingungen hin. Non Complentes sind also solche in die Matrikel aufgenommenePersonen, die nicht als Studenten im vollen Sinne des Wortes angesehen werden können. Daß aberdie Non Complentes wie die Non Iurati gar nicht als Studenten galten, beweist klar ein Eintrag in dieMatrikel selbst. Adrian Adam von Stammer wurde im S. 1655 als Non Iuratus in die Matrikel auf-genommen. Im W. 1663, also nach 8 1 / 2 Jahren wurde sein Name nochmals eingetragen, und zwarmit dem Zusatz:inserriptus et inter studentes susceptus Rectore D. Lange ao. 166/p. Er war dabeiimmer nochminorennis adhuc inscriptus sine iuramento, wie dabei bemerkt ist, zählte also noch nicht17 Jahre. Von Stammer war also schon über 8 Jahre in die Matrikel eingetragen, ohne daß einesolche Eintragung als Inscription im vollen Sinne des Wortes und er als Student galt. Ob er jetzt,im W. 1663, den Eid ablegte oder nur ein Gehorsamsversprechen gab, war gleichgültig, fortan warer Student.

Die Bezeichnung Non Complentes hat sich nicht erhalten. Sie wurde seit W. 1660 durchdie der Depositi verdrängt und seit W. 1663 von Neuem durch die der Non Iurati ersetzt, bis endlichseit W. 1665 diese Gruppe der in die Matrikel Eingetragenen regelmäßig als die der Depositibenannt wurde.

Eine andere Wandelung tritt um die Mitte des 17. Jahrhunderts ein. Es war den Rectorenlästig, den Vereidigungsvermerk bei den früher als Non Iurati Eingetragenen zu machen. Sie

D Siehe Bd. I, p. xxxi.

DIE IÜNGERE MATRIKEL D. UNIV. LEIPZIG II.

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