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2 (1909) Die Immatrikulationen vom Wintersemester 1634 bis zum Sommersemester 1709
Entstehung
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Namen enthaltenden Spalte ist vom Schreiber nur der Name des Rectors kurz vermerkt worden,z.B .:Rectore Dn.D. Georgio Hcinzio P. P. 1681. Erst seit dem Rector Johannes Cyprian imW. 1702erscheint wieder eine kurze Uebersclirift in der Columne:Rectore Magnifico Uno. I). Cyprianoprofiessore publico Anno 170°2 et 1703. Die Namen der Eingetragenen sind derart geordnet, daßnach dem satzungsgemäßen Wechsel in der Reihenfolge der Nationen zuerst die Depositi erscheinen,also: Misnenscs depositi, Poloni depositi, Saxoncs depositi, JBavari depositi. Ihnen folgen die Iuratialler Nationen. Vorübergehend hat der Rector des S. 1686, Christoph Pfautz, drei Gruppen unter-schieden : 1. Depositi, 2. Depositi simul et iurati, 3. Iurati. Die Dreitheilung hatte den Vortheil, daß allediejenigen, die in demselben Semester deponirt und vereidigt worden waren, in einer Gruppe vereinigtund von den andern Iurati, die früher deponirt worden waren, getrennt wurden. Es wurde damitder Uebelstand vermieden, daß sie in einem Semester zweimal, erst hei den Depositi, dann hei denIurati eingeschrieben und dann in der Statistik doppelt gerechnet wurden. Doch fand PfautzensBeispiel zunächst noch keine Nachahmung. Erst Adam Rcchenbcrg, der Rector des W. 1689, kamwieder auf die Thcilung in drei Gruppen zurück. Eine Schwierigkeit bildeten hierbei die Vereidigten,die früher, weil unter 17 Jahren, nur Gehorsam versprochen hatten. In der Regel hatte man sie, dasieActu studentes waren, unter die Iurati aufgenommen und den Vereidigungsvermerk nachgetragen.Da man jetzt mit dem Brauche des Nachtragsvermerks brach, so war es richtig, wenn der sehrgewissenhafte Pfautz als Rector des S. 1690 zur Bildung von vier Gruppen überging: 1. Depositi,2. Depositi simul et iurati, 3. Iurati, 4. Iurantes, qui olim promiserunt, und wenn er im S. 1692 nocheine neue Gruppe, die Promittentes,, bildete. In der Folge verlor sich das Schwanken im Gebrauchimmer mehr. Wohl läßt es Valentin Alberti im W. 1692 wieder hei der Theilung in die zweiGruppen der Depositi und Iurati bewenden, aber die folgenden Rectoren schoben zwischen beide dieDepositi simul et iurati ein, um eine doppelte Eintragung zu vermeiden. Dabei blich es fortan.Eine Acnderung trat erst am Ende des Jahrhunderts ein. Im Rectorat des August Quirinus Rivinusim W. 1699 wurden drei Gruppen gebildet, 1. Depositi, 2. Depositi et inscripti promittentes, 3. Iurati.Klar kam dabei wieder zum Ausdruck, daß die Deposition an sich keine Inscription, der Depo-situs also kein Student war. Bemerkenswerth ist aber der Unterschied zwischen den Depositi etinscripti promittentes und den Iurati, der hier gemacht wird. Die erste Gruppe ist erheblich zahl-reicher als die zweite, während es der Promittentes bisher nicht viel gegeben hatte. Es erklärt sichdies dadurch, daß man in diesem Semester den Beschluß gefaßt hatte, von einer Vereidigung über-haupt abzusehen und sich mit einem einfachen Gehorsamsversprechen zu begnügen. Das AY. 1699zeigt den Ucbcrgaug zur neuen Form der Verpflichtung. Seit dem AY. 1700 haben wir die dreiGruppen 1. Depositi, 2. Depositi et promittentes, 3. Promittentes. Nur im Rectorat des Joh. ChristianSchamberg im S. 1702 werden ausnahmsweise die Eingetragenen nur in zwei Gruppen, die Depositiund Promittentes, geschieden und alle die, welche in demselben Semester deponirten und das Gehor-samsversprecken ablegtcn, hei den Depositi und hei den Promittentes, also doppelt gezählt. In derFolge aber ist die Trennung in die drei Gruppen zum stehenden Brauch geworden.

Die Reihenfolge der in die Matrikel Aufgenommenen ist in jeder Gruppe alphabetisch nachdem Vornamen geordnet.

Die letzte Spalte jeder Columne der Eintragungen enthält den Vermerk über die gezahlteInscriptionsgebühr. Da die Gebühren auch an anderer Stelle aufgezeichnet und verrechnet wurden,so war es nicht mehr von nöthen, sie auch in die Matrikel einzutragen. Schon im AA r . 1681 ließ mandie Gebühren weg und machte nur die Inscribirten kenntlich, die gratis aufgenommen worden waren.Nochmals-verzichtete man auf die Angabe der Gebühren im AY. 1684, S. undAV. 1685, imAY. 1703,im S. 1704, doch erscheint sie in einzelnen Semestern später von Neuem.

Für jede Nation, wie für jede Gruppe der Depositi, Depositi simul et iurati oder promit-tentes, Iurati oder Promittentes, für die sämmtlichen Einzeichnungen des Semesters, endlich auch für