XXIII
moliri intellexero, Reetori indicaturum esse. Vestitu etiam honesto et Studiosum Literarum decenteesse usurum.
Quarto: Iniuriam mihi factam consulto nec ipsimi nec per alium me. vindicaturum, sedsuper illa auxilium Rectoris imploratum esse.
Quinto: Me ex Aresto mihi denunciato non discessurum neque res meas sine permissu Rec-toris hinc amotururum esse.
Sexto: Si (quod Deus avertat!) me ob delictum relegari aut communitate hac studiorumexcludi contigerit, me tum ex oppido ad praefinitum diem discessurum esse. Ita me Deus adiuvetper Sanctum Evangelium suum.“
Der Eid weicht von dem im Jahre 1579 eingeführten einmal dadurch ab, daß er den demRector zu leistenden Gehorsam nicht ausschließlich auf die in Leipzig zu verbringende Studienzeitbeschrankt, und daß er den Absatz, in dem der zu immatrikulirende Student gelobte, das Wohl derUniversität Zeit seines Lebens und in jeder Stellung zu fördern, wiederherstellte.
Die Bedenken, die einst Kurfürst August gegen diese weitgehenden Verpflichtungen gehabthatte, sind also von seinen späteren Nachfolgern nicht mehr getheilt worden. Dann aber sah mansich genöthigt, den Studenten dahin zu verpflichten, daß er sich, abgesehen von dem schon in demfrüheren Eide verbotenen Bennalismus, von dem neu auftretenden Verbindungswesen fern halten undendlich einer bescheidenen und sittsamen Kleidung bedienen wolle.
Auf der Vorderseite des dritten Pergamentblattes befindet sich das Schwurblatt, Christusam Kreuz, ein fein ausgeführtes Bild. Links von dem Crucifix, vom Beschauer aus gesehen, dasWappen des Erzmarschallamts, zwei gekreuzte rothe Schwerter auf weiß und schwarz getheiltemSchild, rechts von dem Crucifix das Wappen des Herzogthums Sachsens, drei schwarze und drei goldneBalken wechselnd, mit dem grünen Rautenquerbalken. Unter jedem der Wappen ein Universitätsscepter.Unterhalb des Kreuzes in der Handschrift, wohin bei der Beeidigung der Schwurfinger gelegt wurde,eine gebräunte Stelle. Die Rückseite des dritten und das vierte Pergamentblatt sind frcigebliebeu.Auf dem nächstfolgenden ersten Papierblatt beginnen die Eintragungen des S. 1681.
Während die Rectoren früher die Eintragung selbst besorgt hatten, und diese in der Formder Ueberschrift, in der künstlerischen Austattung und durch Beigabe von Bibelsprüchen, Citatenaus Classikern oder eigene Gedichte die Sinnesart des Rectors wiederspiegelte, haben sie im 16. Jahr-hundert die Einschreibung allmählich den Universitätsbeamten überlassen und seit etwa 1670 aufeine künstlerische Ausschmückung der Matrikel Verzicht geleistet. Zeigten die Eintragungen Anfangsin ihrer Anordnung eine große Verschiedenheit, so bemühten sich die Schreiber, die jetzt die Ein-tragungen übernahmen, ein bestimmtes Schema fest zu halten, das, übersichtlich gestaltet, das Nach-schlagen erleichterte. Die Farblosigkeit und Eintönigkeit der Eintragungen, die schon gegen Endeder Matrikel B 9 bemerkbar wurde, wird in B10 zur Regel. Nur ein einziger Rector, Martin FriedrichFries, im W. 1687 beginnt seine Einzeichnungen mit einer künstlerisch verzierten Ueberschrift. Erhat auf eine leer gelassene Seite ein Papierblatt mit einer schwarzen Federzeichnung einkleben lassen.Die Ueberschrift findet sich in einer runden kranzartigen Umrahmung. Darüber liest man in einerCartouche: „Deo fortunante“ , darunter in einer andern: „Nomina eorum sunt haec“. Nach ihm hatkeiner denVersuch wiederholt, die Eintragungen mit einem Bildschmuck einzuleiten.
Die Eintragungen haben in B10 durchgängig in zwei Columneu stattgefunden. Für jedeColunme sind mit Tinte senkrechte Linien derart gezogen, daß zunächst eine etwa 2 cm. breite Spaltefrei blieb, eine weitere breite Spalte für Vornamen, Vatersnamen und die Ileimathsortsaugabe, undeine dritte schmälere für den Zahlungsvermerk bestimmt wurde. Vor dem Beginn jedes neuenSemesters ist stets eine ganze Seite für die Semesterüberschrift frei gelassen, aber mit der einenerwähnten Ausnahme nirgends ausgefüllt worden. Auf dem schmalen Rande neben der ersten, die