des Dibalts geschlossen, daß er 2 Teile und die Malderben einen Teil haben solle;im Fall aber die Erben nicht Teil nebinen wollten, seien die beiden Bürgermeisterbereit, ihren Anteil zn übernehmen. Nach einiger Zeit aber ergab sich, daß Echnetzlerseine Berechtigung zur bsälfte dein Friedhoff übertragen hatte. Ts steht zn vermuten,daß das von vornherein verabredet war. Ivenn er nun auch in diesem Fall keinenvorteil gehabt hat — die Echürferei war erfolglos — so ist es doch klar, daß erunter Benutzung seiner Stellung seine Mitbürger übervorteilen wollte.
Daß er der Etadt Geld zn 6°/o vorschoß, ist unter diesen Umständeil nicht znverwundern. Auch nahm er von ihr Grundstücke zu billigem preise in Erbpachtoder Raus, hierin allerdings teilweise von der Regierung unterstützt, soweit er sie zurAnlage einer kvalkmühle benutzen wollte und benutzt hat. Daß er sehr geschäftigwar, sehen wir ans einem zufällig erhaltenen Bericht, nachdem er im Januar
und Februar auf der Vraunschweigsr Messe, im August und weiter ans der Braun-schweiger und Breslauer Messe, dann auch auf der Danziger und FrankfurterMartinimesse war (dabei wird es sich hauptsächlich um den Ankauf von Molle undden verkauf von Tüchern gehandelt haben).
Eeine Amtsgenossen beurteilten ihn schon lange ungünstig, wie sich aus demProtokoll einer Echeffensitzung vom Jahre ergibt. Danach beklagt sich die
jdortiersfrau pAruls, daß Friedhoff ihr verboten habe, den Garten und Mall längsder Mauer, deren Nutznießung doch teilweise zu ihrem Gehalt gehöre, länger zugebrauchen, weil er sie vom Magistrat gepachtet habe. Darauf heißt es wörtlich:„Magistrat hat nachgesehen und gefunden, daß von solchen Etücken nicht einmal diegeringste Meldung geschehen sei; daß sie auch um so weniger vom Magistrat hättenverpachtet werden können, als ihr Ertrag einen Teil der Besoldung bilde. DerMagistrat beschließt also, Mitwe jDauls beim ruhigen Besitz zu lassen und deinMachten, dem Bürgermeister Friedhoff solches, wiewohl unbefugt, verpachtet habensoll, bei Etrafe von M Goldgulden anzubefehlen, sich nicht zu unterstehen, solcheEtücke anzurühren." Bätten die Autglieder geglaubt, Friedhoff könne durch einenIrrtum zn feinem unberechtigten vorgehen veranlaßt sein, so hätte sie ihren Beschlußnicht in solchen Ausdrücken abgefaßt. Trotz seiner Geschäftigkeit wurde auch seineVermögenslage mißtrauisch angesehen. Im Januar wurde er vor seiner Ab-
reise zur Messe aufgefordert, die ihm ausbezahlten (>Iuartiergelder für das in Duisburgdamals einguarüerte vou Eonsfeldsche Dragoner-Regiment herauszugeben.
von der Mintgensschen Familie hat er schwerlich etwas geerbt; denn da seineFrau Agn. Eusanna am 4- Rov. k?28 kinderlos gestorben war, mußte er wiederherausgeben, was sie mitgebracht hatte, und die Beziehungen zu der Familie warentatsächlich abgebrochen.