verschaffen solle und der demnächst schreiben würde, Bach einigen Tagen laust dennauch von dem Bevollmächtigten Rossillon ein schreiben ein, wonach der Intendant5M0 II. und ZOO II. Aufgeld fordere, hierauf wurde beschloffen, daß man kWO,höchstens l-Ot) bieten wolle. Bebender lief nun eine Unterhandlung der elevischenRegierung über einen Oertrag mit den Franzosen, obwohl der Landesherr mit den-selben im Kriege lag. Am 2O Juni kam ein Brief von kvintgens ein, der seit dein4. Juni nach Eleve auf den Landtag deputiert war, man möge die Antwort nachLuxemburg noch 8 Tage verzögern; es stände in Aussicht, daß für das ganze Landein Übereinkommen getroffen würde. Doch diese Aussicht verwirklichte sich nicht.Bach stark einem Akonat am 27. Juli kam wieder ein Brief von Luxemburg desInhalts, daß der Akkord zwar bewilligt würde, aber nur unter der Bedingung, daßer vom verflossenen s. Januar an feinen Ausgang nähme. Darauf wurde demBevollmächtigten zurückgeschrieben; er müsse es dahin bringen, daß der Oertrag vomTage des Abschlusses an gelte; in einer Beilage aber wurde hinzugefügt, wenn dasdurchaus uicht möglich wäre, solle er abschließen, wie er nur immer könne. End-lich am 5. September langte der Oertrag an; man kam ziemlich gnädig davon, eswaren gegen sM Gulden, die von da an in vierteljährlichen Raten an einenfranzösischen Agenten in Töln, nebst 72 Daler an einen sranzösichen Tapitain inBollen bezahlt wurden.
Das geschah, trotzdem die Franzosen fortwährend geschlagen wurden. GegenEnde des Krieges trat eine Oeränderung im Etaate ein, welche sich noch viel mehrbemerkbar inachte: an die Etelle Friedrichs 1. trat am 25. Februar l?Dö Friedrichkvilhelm I., und der führte mit Entschlossenheit durch, was der große Rursürstund sein Bachsolger nur in: Kleinen und im ganzen vergeblich versucht hatten.Die Eonderrechte der Etadt wurden entzogen und die Eelbstverwaltung fast völliggenommen, indem die Oerpsändungen eingelöst wurden.
Die Ausaaben und Einnahmen wurden nicht mehr bestimmt durch die Be-schlüsse der städtischen Körperschaften, sondern es wurde im voraus ein Etat vom Ratallein ausgestellt und von der Königlichen Regierung, ja vom Könige selbst geprüftund genehmigt. Eine peinliche Eparsamkeit wurde überall eingeführt, die auch fürdie regierenden Ljerren sehr fühlbar und drückend wurde; z. B. die Bürgermeisterhatten bis dahin l. rr 58 Et. Diäten erhalten, Rat und Eecretarius t O' 28 Et.;für die Zukunft wurde nur t rr bewilligt; „selbst die Königlichen Räte erhieltennicht mehr", lautete die Begründung.
Das Tollegium der Eechzehner wurde ausgehoben und eine Berufung derbisherigen aufs strengste verboten; als Vertreter der Bürgerschaft sollten in notwendigenIällen die Bürger-Tapitäne versammelt werden, deren es vier gab, in jedem viertel einen.
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