lute Stimmenmehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder er-forderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet der Vorsitzende.
Ueber die Verhandlungen nimmt der Schriftführer einProtokoll auf, welches von ihm und dem Vorsitzenden voll-zogen und gleich den übrigen Akten vom Vorsitzenden auf-bewahrt wird.
§ 11 .
Der Schatzmeister führt und verwahrt die Kasse der Ge-sellschaft. Er hat dem Vorstande jährlich eine mit Belegenversehene Übersicht des Vermögensbestandes einzureichen,welche zu den Akten genommen wird. Diese Übersicht um-fasst das abgelaufene Geschäftsjahr, welches vom 1. Januar bis31. December gerechnet wird, und wird in der ersten Vor-standssitzung des neuen Jahres vorgelegt.
§ 12 .
Zum Geschäftskreise der Hauptversammlung, inwelcher jeder persönlich erscheinende Stifter, Patron oder Mit-glied der Gesellschaft Stimmrecht hat, — die Städte, welcheStifter oder Patrone sind, werden vertreten durch ihre Bürger-meister, andere Korporationen oder Vereine durch die vonihnen Beauftragten, — gehört:
1. die Wahl und Ergänzung des Vorstandes (§ 6),
2. die Wahl von Mitgliedern der Gesellschaft nach § 2No. 3, b.,
3. die Entgegennahme des Berichtes, welchen der Vor-stand über die Arbeiten des letzten und den Arbeits-plan des nächsten Jahres erstattet,
4. die Entlastung des Schatzmeisters wegen der Rech-nung über das abgelaufene Jahr,
5. jede Aenderung der Satzungen,
6. die etwaige Auflösung der Gesellschaft und die Ver-fügung über das hei der Auflösung vorhandene Ver-mögen.
§ 13 .
Die Hauptversammlung findet jährlich in den ersten dreiMonaten statt.
Der Vorstand stellt die Tagesordnung fest. Der Vor-sitzende ladet die Stifter, Patrone und Mitglieder durch Zu-schrift unter Mitteilung der Tagesordnung ein.