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Suppl. 2 (1911) Archivregister von Wurmberg aus den Jahren 1498 und 1543 nebst einem Wurmberger Schloßinventar von 1525
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Von Prof. Dr. J. Loserth.

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aus der Zeit zu besitzen, in der es seine gesamten Archi-valien noch besaß, und diese sich in guter Ordnung befundenhaben. Mit Kapfenberg war auch Wurmberg eines jenerHerrenschlösser, in die die steirische Landschaft ihre Frei-heiten zur Aufbewahrung gab. 1 Man mag daraus entnehmen,daß Wurmberg über Räume verfügte, die zur Aufnahme sowertvoller Stücke durchaus geeignet waren. Da nach derErbteilung im Hause Stubenberg, wie sie nach dem TodeGeorgs, des Sohnes Friedrichs, Herrn von Stubenberg, zwischendem noch bestehenden Zweige Stubenberg-Wurmberg und demAste Stubenberg-Kapfenberg vorgenommen wurde, an jenendie Güter Halbenrain und Klöch fielen — also jener Besitz,den Ursula von Emerberg an das Stubenbergische Hausgebracht hat, so kann es nicht fehlen, daß sich in demzweiten der beiden Archivregister viele Archivalien aus demalten Hause Emerberg befinden, und darin liegt mit eingroßer Teil seines Wertes.

Aber nicht bloß in den Archivsregistern finden sichNachrichten über die Urkunden und Briefe des Wurmberg-Stubenbergischen Hauses. Die Briefe wurden, wenn sie nichtgerade Besitzverhältnisse oder Geldangelegenheiten betrafen,auch an anderen Stätten aufbewahrt. In dieser Hinsicht wirdinan das unten mitgeteilte Inventar des Schlosses Wurm-berg vom Jahre 1525 willkommen heißen. Von kulturhisto-rischem Standpunkt ist es von ungeheurem Wert, da esuns mit der gesamten Einrichtung eines Schlosses dessteirischen Hochadels in jenen Tagen bis in die Einzelheitenherab bekannt macht. Alles, was sich in den zahlreichenGemächern des geräumigen Schlosses vorfindet, der gesamteHausrat, die Einrichtung der Herrenzimmer und Damen-stuben. der Dienstbotenräume, der Kapelle und Kaplanswoh-nung, der Rüstzimmer, der Kanzleiräume ist genau beschrieben;dann finden sich die genauesten Angaben über Lebens-mittelvorräte, über den Bestand der Meierhöfe u. s. w. vor.Alles, was an dem Tage, da Hippolyta von Stubenberg dieHerrschaft an die rechtmäßigen Erben übergab, vorhandenwar. ist genau vermerkt; angegeben selbst, in welchem Zu-stand die übergebenen Gegenstände sich befanden, ob z. B. ineinem Zimmer oder Gewölbe einige Fensterscheiben gebrochensind. Nur die Schmuckgegenstände entzogen sich dieser In-

1 Sieh unten: Nota. Im truchl N. N. ligen einer landscliaft.freiheiten.