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Das Archiv des Hauses Stubenberg.
ventur: Sie wurden wahrscheinlich an anderer Stelle ver-wahrt. Von Büchern ist wenigstens einiges angegeben. Daßsich zwei Bibeln im Hause vorfinden, ist in den Tagen, woalles nach dem reinen Evangelium rief, nichts Seltenes; mandarf annehmen, daß es verdeutschte Bibeln waren, und wirddarin auch ein Zeichen der Zeit sehen: den Anschluß andie große geistige Bewegung jener Tage. Aber in diesemInventar handelt es sich für uns weniger um die Gegen-stände des Hausrates in Herren- und Dieneräumen, in derRüstkammer oder im Maierhofe: Wir erfahren, daß zumBeispiel in der oberen Frauenkammer zwei kleine Lädensich befinden, angefüllt mit alten Briefen. Und so gibt esauch „im Neubau in der Kammer zwei Karnier mit altenBriefen“. Vor der Kanzlei am Ofen finden sich zehn alteBücher. Wer wollte nicht gerne wissen, was jene und dieseenthalten haben mögen?
Wird in dem ersten Register der Besitz vermerkt, wieer Hans von Stubenberg nach der großen Konfiskation inder Baumkircherzeit verblieben ist, so gibt das zweite Registernoch jene Ämter und Güter an, die dem Hause Stubenberg-Wurmberg 1528 als Erbe nach Georg Herrn von Stuben-berg zugewachsen sind: Klöch und Halbenrain. d. h. deralte Emerberger Besitz. Zu Wurmberg im engeren Sinnegehören: Wurmbach bei Wurmberg, Nieder- und Obertäubling,Seitendorf. Groß- und Klein-Wintersberg, Fueß-Winterbach,Ober- und Niederwurz, Motschendorf, Selzdorf, Oberwöltsch.Niederwöltsch, Schilfern, Dristal, Groß-Wüsch (Wischdorf,).Obergrayant (Ried, s. von Pettau), Niedergrayant (auf derGrayant o. Pettau). Patschendorf, Steindorf, Groß-Neudorf,Käpla und Forstl, Kleindörfl. Primeisldorf, Maidburg, Wa-rislawetz (Warisell- Varisl), Seladorf, Träsendorf, Saukendorf,Neustift, St. Stephan, Längdorf, Laak, Raßdorf, St. Johann.Schlawendorf (Slobendorf Windischdorf bei Pettau), Sieben-dürftigen (w. Pettau). Schaunbart (sw. Pettau), Lüchendorf,Niederrathschach und Grunddienst zu Pettau.
Nach diesen Vorbemerkungen können wir auf die Beschrei-bung der beiden Register und des Inventars eingehen. Daserste Register ist ein 16 Blätter in Folio fassendes Heft,von denen Blatt 2—14 beschrieben sind. Der Inhalt ist obenim allgemeinen charakterisiert und wird unten im einzelnenvermerkt. Es ist eine zu amtlichem Gebrauch angefertigteÜbernahmsurkunde, auf die die beiden Erben Kaspar undBalthasar ihr Siegel aufgedrückt haben. Das Heft muß aus