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Bas Archiv des Hauses Stubenberg.
sich die Frauen, die derlei Verträge abschlossen, besondereSchutz- und Schirmbriefe vom Kaiser ausstellen ließen. 1 Inden Familien wird genau geschieden, was an Besitz dem Manne,was der Frau gehörte, und ein Vertrag vom Jahre 1447 liegtnoch im Auszuge vor, in welchem „genannte Geschwister vonStubenberg“ gegenüber Anna Gräfin Schaumburg und derenSchwester Agnes auf Pettausche Anwartschaften Verzichtleisten. 2 Agnes dürfte im Jahre 1451 gestorben sein. Am17. Januar 1453 bestätigt Ursula, die Tochter Dietegensvon Emerberg, Gemahlin Leutolds von Stubenberg, den Empfangvon 1000 Pfund Heiratsgut und entsagt allen weiteren An-sprüchen an den Mannsstamm ihres Hauses ; 3 nachdem sieihren Besitz zuerst an ihren Gatten gegeben, weist sie ihnschließlich für den Fall ihres kinderlosen Abgangs dem Kaiserzu und wird von diesem in besonderen Schutz genommen.Wir können die Streitigkeiten, die sich zwischen Leutoldvon Stubenberg und seinem Sohne Hans, dem Erben derWurmberger Güter, abspielten, übergehen. Wir werden aneinem anderen Orte darstellen, wie da die Baumkircherwirrenhereinspielen, deren Endergebnis für Hans von Stubenbergtraurig genug war: es genügt hier zu sagen, daß er einengroßen Teil des alten Pettauer Erbes verlor. Er verzichtete inder Urfehde, die er dem Kaiser schwören mußte, auf folgendeSchlösser, Stücke und Güter: Hollenburg, Radkersburg,Schwanberg, Kapfenberg — soweit es ihm gehörte — Has-bach, das in jenen Fehden gebrochen wurde, — auf die zweiÄmter an der Gail, die Güter in Goisern. Kapfenberg erhielter zurück. Hasbach blieb geschleift, der dazugehörige Besitzverblieb dem Hause. Das Schloß lag noch 1511 gebrochen.Aber auch so kam es nicht an Hans, sondern an seinenStiefbruder Friedrich, das Mündel des Kaisers.
Man wird es begreifen, daß die Rolle, die Hans vonStubenberg nach Baumkirchers Tode spielte, eine rechtbescheidene war. Wer Gewinn und Verlust des HausesStubenberg aus Anlaß der Baumkircherfehde gegeneinander
1 1443, Sept. 19. Friedrich III. nimmt Agnes von Stubenberg, geh.von Pettau, in seinen Schutz. Am 25. Juni 1459 vermacht Ursula vonStubenberg, geb. Emerberg, dem Kaiser, wenn sie ohne Leibeserbenstürbe: Halbenrain und Klöcli. Apostelen, VIII, 275. 1466, März 5.Friedrich III. nimmt Ursula von Stubenberg in seinen besonderen Schutzund befreit sie von der Gerichtsbarkeit der Landschranne. Orig. Steierm.L.-Arch. 7109. Not. Bl. IX, 398.
2 Steierm. L.-Arch. 6100 e.
3 Cod. Tollet (Linz), fol. 126, 131. Not. Bl. IX, 377.