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Betriebs-Reglement : Berlin-Frankfurter Eisenbahn ; vom 1. Mai 1844 ab gültig
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testenS 3 Stunden nach Ankunft, vom Bahnhofe zu ent-fernen, widrigenfalls ein Stättcgeld ohne alle Garantievon 1 Sgr. für das Stück Rindvieh für jede 3 Stunden, '/z kleines Vieh deögl.

entrichtet werden muß.

Berlin, den 4. März 1844.

Die Direktion der Berlin-FrankfurterEisenbahn-Gesellschaft.

Herrmann Henoch. Schüttler. Jacob. Fiebert.Niese.