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Betriebs-Reglement : Berlin-Frankfurter Eisenbahn ; vom 1. Mai 1844 ab gültig
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§. 44.

Beförderungsarten.

Die Güterzüge befördern

s) Personen in der zweiten und dritten Wagen-Klasse,K) Frachtgüter,c) Equipagen,

4) Vieh.

8. 45.

Fahrpreise der Personen.

a) Unter den folgenden und allen für die Personenzügefest stehenden Bedingungen und Bestimmungenwerden auch mit den Güterzügen Personen befördert.

b) Die Fahrpreise sind:

für die zweite und dritte Klasse, wie bei den

Personenzügen (8. 3.).

8. 46.

Nähere Bestimmungen.

Die Güterzüge halten außer an den Stationsplätzenauch bei den AnHaltepunkten zu Rummclsburg, Frie-drichshagen, Hangelsberg, Berkenbrück, Jacobsdorf,Pilgram, Rosengarten und Nuhnen an, indessen nur, umPassagiere auszunehmen und abzusetzen. Die Fahrpreisewerden für die vollen Stationen bezahlt.

s. 47.

Umtausch von Billets findet auch hier nicht Statt,dagegen kann ein Inhaber von zwei Billets IIIL5 Klasseeinen Platz in der zweiten Klasse einnehmen. (§. 16.)

8. 43.

Für das Passagicrgepäck gelten sämmtliche Bestim-mungen wie bei den Personenzügen. Das Passagier-