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als cs der Vau erfordert. Am 26. April 1844 wurdendie ersten 16 eingefordert. — Wie sich der Staat fürdieses Unternehmen verbürgt, ersieht man aus Folgendem!
Der Verwaltungsrath der Gesellschaft besteht zur Hälfte ausden von der Gesellschaft gewählten Mitgliedern, zur andern Hälfteauö Solche», welche die Regierung ernannt. Ebenso ernennt dieletzte den Vorstand des Verwaltungsraths aus dein Gremium die-ses Raths. Der Dircctor der Gesellschaft und dessen Stellver-treter werden aus drei von der Gesellschaft vorgeschlagenen Kan-didaten durch die Regierung ernannt. Den mit Ausführung desBau-Unternehmens beauftragten Techniker ernennt die Gesellschaft.Der bisherige Bauplan wird vorläufig angenommen, unterliegtaber einer Revision. Der Staat garantirt während 25 Jahreneinen Reinertrag von 4 Prvc. Das fünfte Procent des etwaigenwirklichen Ertrags wird als Reserve betrachtet und admasstrt.Wenn Zuschüsse von Seiten des Staats erforderlich werden, sohat bis zur Tilgung dieser Zuschüpc der Reservefonds die Rück-vergütung zu leisten. Am Schlüsse des 25. Jahres wird derBetrag des Reservefonds unter die Aetionäre verthcilt. Nach
25 Jahren steht der Regierung die Einlösung der Bahn frei,mittelst Rückerstattung des Anlagekapitals. Dabei erhalten aberdie Aetionäre noch den Reinertrag des nächstfolgenden Jahrs.Die Bahn wird von Westen in der Richtung nach dem Rheinegeführt; bei Schifferstadt wird ein Knotenpunkt gebildet, vonwelchem ein Ausläufer nach Spcicr, ein anderer nach Ludwigs-hafcn gehen soll. Die Gesellschaft übernimmt die postalischenVersendungen unentgeltlich, ohne dagegen zu einer weitem pecu-niärcn Leistung an den Staat versuchtet zu sein.
Domicil.' Frankcnthal.
SS) Straßburg-Baseler Eisenbahn.
Der Gcsellschaftsfond ist 42 Millionen Francs in Acticnü 366 Frcs., wovon aber nur 336 Frcs. von den Actioncircnund 136 vom Staate gezahlt worden sind, so daß letztererder Gesellschaft 12,6 Millionen dargeliehen hat. Die Acticnsind privilcgirt mit 4 die sie eher beziehen, als derStaat die Zinsen auf fein Darlehen.