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seiner Einzahlungen während des Baues, so wie auchspäter, wenn 4 "/g „icht rrrcicht werden sollten.
Die Gesellschaft ist berechtigt und verpflichtet, eine Pferde-bahn nach Zittau zu bauen, wenn für nöthig erachtet.
Iv) Berlin-Hamburger Eisenbahn.
Die Bahn ist auf 33 prcuß. Meilen Länge angenommen,soll 8 Millionen Thalcr kosten, wovon die beteiligten Regie-rungen (Preußen, Mecklenburg, Dänemark und Hamburg)3 Millionen in Acticn lütt. L. übernehmen. Die andern3 Millionen, welche von Privaten unterzeichnet worden,erscheinen in Acticn lütt. ü. Vom Reinertrag erhaltendie letzteren 4ü/z c>/g, tmnn die crstcrcn 3^/z DerUcbcrrcst wird, nach einer im Statut zu bestimmendenQuote für den Rescrvcfond in der Art gcthcilt, daß ^der Acticn lütt. ü. und der Acticn Titt. IZ., thcilszur eventuellen Ergänzung ihrer Dividende früherer Jahre3^/z v/g, und demnächst zur Erhöhung derselben bis 4^für das laufende Jahr, thcils zur Amortisation diesesTheils der Acticn, unter gewissen Bestimmungen zukommensollen. Nach völliger Beendigung der Amortisation derActicn lütt. L. kommt der Reinertrag der Bahn, unbe-schadet jedoch der Bestimmungen des Traktats von 1841zur Vcrthcilung der Acticn lütt. ^4.
Die Quittnngsbogcn für lütt. lauten auf den Na-men; jede Actie beträgt 266 Thlr., deren Beträge bis1. August 1846 ratenweise n 26 Thlr. eingefordert wer-den, und bis dahin 4 "/,) Zinsen erhalten. Nach Eröff-nung der Bahn wird nur Dividende gewährt.