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Dic Gesellschaft gicl't keine festen Zinsen, sondern vcr-thcilt den Reinertrag jährlich, welcher jedoch nicht 10 "/gübersteigen darf. Sie betrug 1840 4"/„ — 1841 3"/„—1842 7 "/g — 1843 10 — Die Dividcndcnschcine,deren stets vier ausgegeben werden, sind am 1. März fällig.
In Berlin berechnet man beim Umsatz 4 "/g Zinsenvom 1. Januar an, in Leipzig nichts, was natürlich beiBcurthcilnng des Cvnrscs berücksichtigt werden muß. Letz-terer stand am 1. April 1844 in Berlin 193, in Leip-zig 193.
Zur Vollendung deS Baues wurde am 1. Juli 1840eine Anleihe von 700,000 Thlr. in Prioritäts - Acticnir 100 Thlr., und desgl. 1842 von 1,100,000 Thlr.eröffnet. Sic sind mit Coupons für je vier Jahre ver-sehen die am 2. Januar und 1. Juli zahlbar sind. DerZinsfuß ist 4 — Die Tilgung besteht auS 10,300 Thlr.jährlich, durch Vcrloosungcn am I.Juli, so daß dic An-leihe 1874 getilgt sein wird. Die gezogenen Nummernwerden durch das königl. Amtsblatt zu Magdeburg, dieMagdeburger Zeitung, die allgemeine Preußische Zeitungund dic Hamburger Bvrscnlistc bekannt gemacht. — Conrsin Berlin am 1. April 1844 c 104.
Der §. 42 des Gesetzes vom 3. November 1838, dasauch rückwirkende Kraft hat, lautet:
Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigcnthum der Bahnmit allem Zubehör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen.
Hierbei ist, vorbehaltlich jeder anderwcitcn, hierüber durchgütliches Einvernehmen zu treffenden Rcgulirung, nach folgendenGrundsätzen zu verfahren:
1) Die Abtretung kann nicht eher als nach Verlauf vondreißig Jahren, von dem Zeitpunkt der Transportcröffnung an,gefordert werden.
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