Druckschrift 
1 (1844)
Entstehung
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Dic Gesellschaft gicl't keine festen Zinsen, sondern vcr-thcilt den Reinertrag jährlich, welcher jedoch nicht 10 "/gübersteigen darf. Sie betrug 1840 4"/ 1841 3"/1842 7 "/g 1843 10 Die Dividcndcnschcine,deren stets vier ausgegeben werden, sind am 1. März fällig.

In Berlin berechnet man beim Umsatz 4 "/g Zinsenvom 1. Januar an, in Leipzig nichts, was natürlich beiBcurthcilnng des Cvnrscs berücksichtigt werden muß. Letz-terer stand am 1. April 1844 in Berlin 193, in Leip-zig 193.

Zur Vollendung deS Baues wurde am 1. Juli 1840eine Anleihe von 700,000 Thlr. in Prioritäts - Acticnir 100 Thlr., und desgl. 1842 von 1,100,000 Thlr.eröffnet. Sic sind mit Coupons für je vier Jahre ver-sehen die am 2. Januar und 1. Juli zahlbar sind. DerZinsfuß ist 4 Die Tilgung besteht auS 10,300 Thlr.jährlich, durch Vcrloosungcn am I.Juli, so daß dic An-leihe 1874 getilgt sein wird. Die gezogenen Nummernwerden durch das königl. Amtsblatt zu Magdeburg, dieMagdeburger Zeitung, die allgemeine Preußische Zeitungund dic Hamburger Bvrscnlistc bekannt gemacht. Conrsin Berlin am 1. April 1844 c 104.

Der §. 42 des Gesetzes vom 3. November 1838, dasauch rückwirkende Kraft hat, lautet:

Dem Staate bleibt vorbehalten, das Eigcnthum der Bahnmit allem Zubehör gegen vollständige Entschädigung anzukaufen.

Hierbei ist, vorbehaltlich jeder anderwcitcn, hierüber durchgütliches Einvernehmen zu treffenden Rcgulirung, nach folgendenGrundsätzen zu verfahren:

1) Die Abtretung kann nicht eher als nach Verlauf vondreißig Jahren, von dem Zeitpunkt der Transportcröffnung an,gefordert werden.

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