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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
Entstehung
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397
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Promemoria Cordiers. 397

haben. Und ich glaube meine Zuflucht zu Denselben um so mehrnehmen zu können, als ich durch meine bei Adendorf und Gondorfbesitzenden Domänen, welche mir von den Trümmern nieincs ehemaligenso glänzenden Wohlstands aus der linken Seite noch übrig sind, dannwegen der auf der rechten Nheinseite gelegenen Herrschaft Ahrenfels,^ worüber die Landeshoheit durch den vor kurzem mit dem herzoglichenHause Nassau abgeschlossenen Vertrag an Eure ... Majestät abgetretenworden, und die ehemals ein kurtrierischcs, dann durch den jüngerenReichsrezeß ein herzoglich nassauisches Lehen war und nun von Aller-höchstdenselben lehnrührig ist, das Glück habe, unter AllerhöchstderoUntertanen zu gehören. Mit dem unerschütterlichsten Vertrauen legeich daher mein und meines Hauses Schicksal in die Hände meinesallergnädigsten Königs und Oberlehnherrn usw."

Ein beiliegendes sehr ausführliches gedrucktes Promemoria desGeheimen Rates von Cordier ^ illustrierte Philipps Darlegung. Esschloß also: Der Fürst ist wieder der Einzige, der zu einer Zeit all-gemeiner Restitution seinen vor dem Krieg innehabenden Besitz nichtzurückerhält, einen Besitz, den nicht er, sondern das Reich gegen ver-«E sprochenen aber nicht gegebenen Ersatz an Frankreich abtrat; seineVorstellungen auf dem Wiener Kongresse waren fruchtlos, man entzogihm überdies noch die Landeshoheit über die ehemals mit der Reichs-standschaft begabte Grafschaft Hohengeroldseck ohne jede Vergütungfür den Verlust seiner Renten.Der Herr Fürst", heißt es,ist essich, seiner Ehre und seinen Nachkommen schuldig, öffentlich zu er-klären, daß er sich keiner Schuld bewußt sei, woraus ein so nach-teiliges und selbst mit den vorausgegangenen allerhöchsten Manifestenkontrastierendes Verdammungsurteil hergeleitet werden könne, das sounbegreifliches Elend über sein Haus bringt und ihn seiner von seinenVoreltern seit Jahrhunderten besessenen und aus ihn vererbten Be-sitzungen entsetzt." Dem Promemoria lag ein Verzeichnis aller ver-lorenen Besitzungen bei.

M Fürst Hardenberg gab dem Fürsten von der Lehen auf seine

Briefe und auf das Promemoria am 18. April 1816 eine - höflichablehnende Antwort" mit der Erklärung, Preußen könne etwaigen

> Frankfurt, 20. Januar 1816. (R. 3. Nr. 62». G.St.B.)- Berlin. (R. 8. Nr. 62». G.St.B.)