ZN6 Philipp an Friedrich Wilhelm III.
klärtesten Verbrecher nicht versagt werden kann, mir die begangenhaben sollenden Verbrechen bekannt gemacht und meine Verteidigunggehört hätte, durch den Beschluß des obersten Verwaltungsdepartementsvom 12. Dezember des nämlichen Jahres als ein Feind der gemein-samen deutschen Sache erklärt ward, welches die schreckliche Folgehatte, daß ich bis jetzt ungeachtet der deshalben bei dem Wiener Kon-greß übergebenen Vorstellungen nicht allein meine jenseitigen Herr-schaften und die mir bei der Sequesteraufhebung im Jahre 1804 vor-enthalten wordenen Domänen noch nicht zurückerhalten habe, sonderndaß mir noch überdies und zur größeren Strafe die Landeshoheitüber meine im Breisgan gelegene und ehemals reichsständige Graf-schaft Hohengeroldseck entzogen worden ist."
In einem beiliegenden Schreiben ^ an den König, dem ein PromemoriaCordiers (s. S. 397) beigefügt war, setzte Philipp auseinander: „Rechnetman hierzu den Umstand: daß die mir durch den im Jahr 1803 in der45. Sitzung abgefaßten Beschluß der außerordentlichen Reichsdeputationzugesprochene jährliche Rente ucl 105 000 Gulden nicht realisiert worden,wo doch inzwischen meine anderen ehemaligen Mitstände die ihnen zu-gekommene Entschädigung genossen, so vergrößert dieses meinen Verlustfür die verflossenen elf Jahre noch mit 1 155 000 Gulden. Gegen dieZurückgabe meiner ehemaligen Herrschaften auf der linken Rheinseiteoder gegen einen anderen angemessenen Territorialersatz von 8 Quadrat-meilen mit 63 Ortschaften und 20 000 Seelen auf der rechten Nhein-scite, dann gegen die Erfüllung meiner anderen Bitten können nun-mehr, da die Sachen durch die glorreichen Siege der höchsten alliiertenMächte eine so günstige Wendung genommen haben, nicht wohl recht-liche Gründe vorliegen, als ich für erstere keinen Ersatz bekommenhabe, auch nebst der Heiligkeit meines Wohl erworbenen und seit Jahr-hunderten bei meiner Familie gewesenen Eigentums mir gewiß keinVergehen vorgeworfen werden mag, wodurch ich mich meiner Rechte,sogar ohne einmal darüber gehört zu werden, verlustig gemacht habenkönnte. Doch meine größte Beruhigung liegt in den erhabenen Ge-sinnungen, welche Euer . . . Majestät in dem mit den Monarchen vonÖsterreich und Rußland errichteten Vertrag vom 14./26. Septembervorigen Jahres 2 zu allerhöchstdero unsterblichem Ruhm ausgesprochen
^ Baden, 12. März 1816. (O., e.)
^ Vertrag der Heiligen Allianz in Paris.