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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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388 Stciil gegen Philipp.

dorf bei Bonn, die Privateigentum von Philipps minderjährigemSohne, dem Erbprinzen ErWein, war, wurde einstweilen von Schönbornverwaltet; der Fürst war zwar der gesetzliche Vormund seines Sohnes,Schönborn ließ aber die Renten aus Gondorf zum Unterhalte desErbprinzen dienen Stein war mit Schönborns Schritten meist ein-verstanden und wegen Gondorf äußerte 2 er, wenn esnicht demwegen seiner pflichtwidrigen Benehmungsweise in Administration ge-nommenen Grafen 3 von der Lehen, sondern dessen minderjährigemSohn gehöre", so unterstehe es seiner, Steins, Verwaltung nicht,vorausgesetzt, daß die Einkünfte nicht dem Vater zuflössen, sondernzum Besten des Sohnes verwendet würden;nur weil das Gegenteilzu besorgen ist, wenn dem Vater die unmittelbare Verwaltung gelassenWird, so finde ich mich bewogen, selbige auch Euer Hochgeboren zuübertragen und die bereits angetretene Administration zu genehmigen".Und sehr scharf schreibt Stein an Hardenbergs

Der Herr Graf oder durch die Rheinbundsakte Fürst von derLehen ist in Ansehung seiner Besitzungen unter mein Verwaltungs-departement gezogen worden, weil er seinen alten Verhältnissen mitFrankreich treu, der deutschen Sache feind blieb. Da dieser Grafauch bis jetzt noch nicht eine Spur der Reue seines unwürdigen Be-nehmens gegeben hat, so glaube ich Euer Hochgeboren solches be-merken zu müssen, damit, wenn es nicht etwa, wie es wegen seinerUnbedeutendheit am schicklichsten ist, bei der inneren Gebietsausgleichungangemessen gefunden werden solle, seine Territorialbesitzung Hohen-geroldseck nebst seiner Person zu mediatisieren, doch diese nebst seinenDomanialbesitzungen nicht an ihn, sondern unter aufzustellender Vor-mundschaft einem seiner Kinder mit bloßer Bestimmung einer jährlichenKompetenz für den Vater gegeben würde. Ich glaube diesen Antragum so mehr machen zu müssen, weil sonst seine Abtrünnigkeit vonDeutschland gar keine Folgen für ihn haben würde, dies aber inmehrerer Hinsicht der Klugheit und selbst der öffentlichen Gerechtigkeitnicht angemessen sein möchte."

Als der erste Pariser Friede in Sicht war, frug Schönborn

^ Schönborn an Stein, Frankfurt, 3. April 1814. (O., e.)

^ An Schönborn, Paris, 17. April 1814. (Kt., e.)

^ So, anstatt Fürst nennt er ihn mit Vorliebe.

4 Paris, 19. April 1814. (K., e.)