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Politische Flugschriften.
Während die alliierten Mächte im Art. 2 des ersten PariserFriedens Frankreich den Besitz des einstigen Fürstentums Salm zu-sicherten sprach eine Note ^ des fürstlich-neuwiedischen GeheimratesFranz von Gärtner, des „Bevollmächtigten des größeren Teils der durchdie Rheinbundsakte mediatisierten Reichsstände", den Jubel über dieVernichtung „des lange Zeit so schrecklichen Feindes alles Friedens,alles Glückes und alles Wohlergehens der Nationen" aus; die vonGärtner vertretenen Stände baten um die Zurückgabe ihres uralten,rechtmäßigen Eigentums und um die Gleichstellung mit den Ständen,mit denen sie unter der alten von Europa anerkannten und garan-tierten Verfassung stets in gleicher Kategorie standen. Unter demMotto:
„Bedrohend mit des Krieges Milden Horden,
Beschrittest Du mit Heeresmacht den Rhein
Und zwangst den Deutschen zu dem Schand-Verein"
richtete die Schrift „Freimütige Gedanken über die Wiedergeburtseines Vaterlandes 2, geäußert von Franz Wilhelm, Fürst undAltgraf zu Salm-Krautheim, Großherzoglich-Würzburgischem Oberst-jägermeister usw." ^ die bittersten Ausfälle gegen die Minorität derReichsstände und ihren Vaterlandsverrat. „Welche Vorteile", hieß esda, „erhielten die neuen Bündler? Neue Titel statt der seit Jahr-hunderten mit Ruhm geführten, eine chimärische Souveränität unterder eisernen Nute Napoleons statt einer billigen Landeshoheit unterdem gütigen Zepter Karls des Großen, eine Herde mißvergnügterUntertauen statt froher und treuer Bürgers"
- Koch, s. o., Bd. 10. Paris 1818.
' Paris, 23. April 1314. sO. G.St.B.)
^ Würzburg, bei Joseph Stahl, 1814. sAuf K. Univ.-Bibliothek in MünchensFlugschristen. Kasten schwarz. 480/279. G.St.Mn.
^ Siehe S. 196. Der bayrische Gesandte Freiherr von Ncding schickte dieFlugschrift am 9. Mai 1814 aus Würzburg seinem Monarchen und meinte, der Fürsthabe nur den Namen dazu hergegeben, sie sei von Würzburgern. (O. G.St.Mn.)
6 Die bayrische Regierung fand, die Schrift „enthalte die frechsten Schmähungengegen Teutschlands souveräne Fürsten, selbst Aufforderungen zum Aufruhr gegen diebestehenden Staatsverfassungen", und befahl am 19. März 1814 allen Kommissariaten,ihren Verkauf und Vertrieb zu verbieten. Die Exemplare wurden an die Regierungabgeliefert, die auch die Schriften „Kommentar über einen in vielen deutschen Zeitungenvorfindlichcn Artikel, 1814" und „Noch ein Wort zum Kommentar über einenZeitungsartikel, Germanien 1814", als aus gleicher Quelle stammend, verbot.