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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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Reklamationen Urenbergs,

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allenfalls eine Verzichtleistung auf diese Rente gefolgert werden möge."Als Stock die arenbergische Rente für Recklinghausen auf das bergi-sche Große Buch hin reklamierte, schrieb ^ ihm der preußische Liqui-dationskommissar Regieruugsrat Crull, er wiederhole nur, daß dieReklamation bei Frankreich nicht mit Erfolg eingebracht werden könne'hiervon sei die Liquidationskommission in Münster benachrichtigt wor-den) die Pariser Hauptliquidationskommission erkenne nur darüber, obdie Forderungen gegen Frankreich liquidationsfähig seien oder nicht.Das Großherzogtum Berg war stets ein selbständiger politischer Staat,nie mit Frankreich vereinigt. Trotz aller erneuten Schritte Stocksblieb Crull bei seiner Erklärung. Wilhelm von Humboldt gab Crull,der die arenbergische Reklamation preußischerseits zu beantworten hatte,ausführlichen Bescheid U er hatte die Angelegenheit Arenbergssowiedie ihr im Grunde ganz gleiche des Fürsten von Salm genau ge-prüft". Humboldts Ansicht nach betrafen die in Frage stehendenRenten nur die abgetretenen salmischen und arenbergischen Besitzungen,konstituierten durchaus keine Schuld, welche mit anderen aus Grundund Boden konstituierten Schulden verglichen werden konnte; sie bil-deten lediglich eine Entschädigung für die unter der Verwaltung Napo-leons den fürstlichen Häusern entzogenen Souveränitätsrechte, warenein von Jahr zu Jahr dafür gegebenes Äquivalent, und nicht einmalim Wege einer juristischen Fiktion könnte man diese Souveränitäts-rechte als das durch sie repräsentierte Kapital ansehen, da einesteilsdie Entziehung desselben unter Napoleon mit Napoleon aufhörte undschon jetzt einen anderen Charakter hatte, anderseits selbst die jetzigeEntziehung keine Folge der Napoleonischen Verfügung, sondern ganzanderer Umstände war. Deutlich sprach ja das kaiserliche Dekretaus Dresden vom 4. August 1813 aus:in Anbetracht, daß dieseEintragung der Preis der nützlichen Rechte ist und unsere Domänedaraus einen äquivalenten Zuwachs erhält". Die Rente war keinein die Substanz des Landes übergegangene Last oder eine dieser Sub-stanz gleich einer Melioration inhärierende Bereicherung. Die demHerzoge von Arenberg gestellte Bedingung einer Majoratsgründung be-wies, daß sogar politische Ideen desdamaligen französischen Kaisers"

^ Paris, 13. August 1813. (O., e.)

- Frankfurt, 7, Dezember 1816. (K. Herzogliches Haus. Vol. II. Nr. 2. A.B.)