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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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Restitutionsforderung Urenbergs.

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seine Rechte hierauf konnte ihm weder der Senatsbeschluß vom13. Dezember 1810 noch die Konvention zwischen dem Herzoge vonCadore und Roederer nehmen.Die Absicht der verbündeten Aller-höchsten Mächte war es wohl nie, die Eroberungen, die sie auf demrechten Rheinufer machen wurden, sich zuzueignen. Endliche Befreiungder von Frankreich usurpierten Gebiete und Wiederherstellung desvorigen Zustands war ihr höchster Zweck; aller übrigen Vorteile habensie, wenigstens soviel Deutschland betrifft, in dem 6. Artikel desPariser Friedens sich ausdrücklich begeben. Sollten aber auch poli-tische Rücksichten es unmöglich machen, dem herzoglich arenbergischenHause die Landeshoheit über Meppen und Necklinghausen zu belassen,so hofft es wenigstens in Deutschland die Gerechtigkeit zu finden, dieselbst in den Zeiten der Willkür der Beherrscher von Frankreich ihmschuldig zu sein glaubte." Die seit dem Lüneviller Frieden in Frank-reich erfolgte Veräußerung aller Domänen ^ macht es unmöglich, dasherzogliche Haus in den Stand zu setzen, in dem es sich links desRheins bei Beginn des Krieges von 1793 befand,aber nichts scheintseiner Wiedereinsetzung in die Landeshoheit über das ehemalige Herzog-tum Arenberg, unter Beibehaltung der in Meppen und Recklinghausenbelegenen Domänen, entgegenzustehen. Jedenfalls würde die ihmversprochene Erbrente von 240 702 Frank nach den Bestimmungendes 18., 19. und 21. Artikels des Pariser Friedens ihm nicht versagtwerden können".Sie ist eine von der französischen Regierung kon-trahierte Schuld, die, insoweit sie auf die Staatskasse des Großherzog-tums Berg angewiesen worden, von dem künftigen Regenten diesesLands fürs Vergangene sowohl als für die Zukunft, im übrigen abervon Frankreich gezahlt werden muß." Schmauß hoffte, diese Schuldwerde jedoch nur für die Jahre 1811, 1812 und 1813 in Betrachtkommen, unddie verbündeten Allerhöchsten Mächte erkennen dieWiedereinsetzung des herzoglichen Hauses, sei es in Meppen undRccklinghansen oder in das ehemalige Herzogtum Arenberg, als das

^ 17S0 warfen die herzoglichen Besitzungen 400000 Frank ab; davon ertrugendie sieben Rezepturen in den NeichSlandcn 30000 Ncichstalcr. In den Niederlandenhatte das Haus 22 Rezepturen. Im Jahre 1809 ertrugen sämtliche Besitzungen inWestfalen, Burgund und den Niederlanden 1700000 Frank, Meppen und Meckling-hausen allein 6V 000 Frank. (Der Rheinische Antiquarius. Mittelrhein. 3. Abteilung.Bd. 1. Koblenz 1853.)