94 Restitutionsforderung Urenbergs.
In einer Note vom 12. Oktober 1814 aus Wien ^ forderteSchmauß die Wiedereinsetzung des Herzogs von Arenberg in Meppenund Recklinghausen oder in das ans dem linken Rheinufer gelegeneHerzogtum Arenberg nebst den dazu gehörigen unmittelbaren Graf-nnd Herrschaften. Er gab den früheren Besitz des Hauses und seineStellung im Reichsfürstenkollege an und schilderte seine Opfer seit 1793,wo es von Anfang an „mehr als jedes andere reichsfürstliche Hauslitt"; 1803 erhielt der Herzog Meppen und Recklinghausen, bliebaber „wie so viele andere Reichsstände, die sich in gleichem Fallebefanden, in Hinsicht aller übrigen in Frankreich und den Niederlandengelegenen, noch immer sehr beträchtlichen Gütern seinem Schicksaleüberlassen". Der Herzog mußte zugunsten seines Sohnes abdanken undhoffte dadurch sein Haus vor gänzlichem Untergange zu retten, danntrat sein Sohn unter den gebotenen Verhältnissen in den Rheinbund.Hier erfüllte derselbe die ihm auferlegten Bedingungen, focht fürFrankreich in Schwedisch-Pommern, Dänemark und Spanien undbefand sich dabei „überall in deutscher Gesellschaft. Sein Betragen,das man ihm jetzt zum Vorwurf machen möchte, war nicht undeutscherals jenes aller übrigen im rheinischen Bunde begriffenen Fürsten".Trotzdem er große Opfer brachte, verlor er 1810 11 seine Lande,was er erfuhr, „als er mit anderen deutschen Reichsständen in Spanienfür Frankreichs Sache focht", und erst 1813 wurden ihm zwei Rentenzugesagt. „So weit, scheint es, mußte Frankreichs damaliger Be-herrscher seinen ganz Deutschland umfassenden Eroberungsplan zurAusführung bringen, um die europäischen Mächte von der sie be-drohenden Gefahr zu überzeugen. Ihre Vereinigung und ihre Siegeführten endlich den so lang gewünschten Frieden herbei, der fürDeutschland und die Reichsstände ohne Unterschied die merkwürdigeBestimmung enthält: gas los Muts äo l '^lleirmMo soront inäs-pönÄuns ot unis pur all lisn koäöratik. Das herzoglich arenbergischeHaus glaubt diese Verfügung auf sich anwenden zu dürfen, und inder Tat läßt sich nicht absehen, warum es davon ausgeschlossen seinsollte." Das Haus erhielt, wie Schmauß erwähnt, 1803 nach seinengroßen linksrheinischen Verlusten Meppen und Recklinghausen, und
^ O. Nnison ä'^remlsr^. üsx. VI. Wiener Kongreß 1814/15. Nr. 88.(G.St.B.)