Der Erbgraf zu Bentheim-Steinfurt und Stein. 85
keilen rücksichtlich aller gemeinsamen Maßregeln veranlassen würde.Hierzu kommt noch die Betrachtung, daß diese fürstlichen Häuser durchihr undeutsches früheres Benehmen sich keineswegs auch einer vorzüg-lichen Begünstigung würdig gemacht haben".
Am 6. Januar 1814 reichte der Erbgraf Alexis zu Bentheim-Stcinfurt für sich und im Namen der Fürsten zu Salm-Salm, Salm-Kyrburg, Salm-Horstmar, der Herzoge von Looz und von Croh einPromemoria! bei Stein in Freiburg ein, worauf ihm dieser ant-wortete-: „Vor allem muß ich bemerken, insofern in dem mir über-gebenen Promemoria von einem unter den benannten Fürsten gewisser-maßen angenommenen Staatenbunde ausgegangen und selbiger voraus-gesetzt wird, die hierauf beruhenden Ansprüche schon deshalb nichtanerkannt werden können. Eine solche beabsichtigte Vereinigung jenerFürsten und deren Gebiete entspricht weder dem Staatsverbande vordem Rheinbund von 1806 — welchen dieselben doch sonst in jederBeziehung zur Norm ihrer Ansprüche genommen haben wollen —noch auch den weisen und gerechten Absichten der verbündeten Mächte,da man einen solchen kleinen isolierten Staatenbund in Deutschlandselbst sowohl dem Bestand der einzelnen Gebiete als auch dem dcr-maligen großen Zwecke der Befreiung Deutschlands von fremdem Ein-flüsse nur widerstreitend finden kann. Ich muß Eurer Hochgeborendaher vor allem eröffnen, daß ich alle oben benannten Herren Fürstennicht in einem Gesamtverbande anerkennen, sondern alle nur einzelnnach ihren etwa gemeinsamen rechtlichen Verhältnissen betrachten undderen Standpunkt bestimmen kann." Stein hob den Unterschied zwi-schen den 1806 Mediatisierten und den im Rheinbund souverän Ge-wesenen hervor und fuhr fort: „Gewiß kann niemand aufrichtiger alsich bedauern, daß diese Herren Fürsten Salm-Salm, Salm-Kyrburgund Herzog von Arenberg die neuesten Opfer der deutschen Umwälzungdurch französische Eigenmacht wurden. Meine bekannten Gesinnungenwerden denen Herren Fürsten die Wahrheit dieser Versicherung ver-bürgen. Man Hütte erwarten sollen, daß der Beschützer des Rhein-bunds die Mitpaziszenten desselben nicht selbst ihrer politischen Existenzberaubt haben würde, wenn man nicht überhaupt von der Voraus-
' 6. Januar 1814. (O., e.)
2 Basel, 14. Januar 1814. <Kt., c.)