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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
Entstehung
Seite
86
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Bentheim und Stein.

setzung ausgehen wollte, daß nur Rücksichten eigenen verweinten oderwahren Interesses die französische Regierung in allen ihren Ver-fügungen über Deutschland und Deutschlands Fürsten leitete. In An-sehung dieser Herren Fürsten kann ich jedoch

1) für jetzt keine Aufhebung ihres politischen Standpunkts ^vornehmen, weil selbige durch das französische Nöunionsdekret der-malen als Bestandteile des von den verbündeten Mächten okkupierteneroberten Gebiets erscheinen, folglich ihre gegenwärtige politische Wieder-herstellung usw. (dieselben Worte wie im Brief Steins an Vincke vom

30. Dezember 1813, S. 84/85, bis .würdig gemacht haben'). Sowie ich daher in Hinsicht der politischen Selbständigkeit ihrervormaligen Landesgebiete und Wiederherstellung der landeshoheitlichenRechte dieser Herren Fürsten dieses so wenig als bei den durch denRheinbund Mediatisierten zu veranlassen vermag, so bedauere ichnur, daß

2) rücksichtlich ihrer privat rechtlichen Verhältnisse nicht bereitsgesetzliche Bestimmungen gleich jenen des Rheinbundsakts auch für siebestehen, deren Anwendung ausdrücklich anzuordnen allerdings zu zmeinem Wirkungskreis gehören würde. Beim Abgang solcher gesetz-lichen Bestimmungen würde, eine in die Gesetzgebung eingreifende all-gemeine Anordnung zu erlassen, meine Geschäftssphäre überschreiten.

Ich kann daher diesen Herren Fürsten keinen anderen als den Ratgeben, in Ansehung ihrer privatrechtlichen Verhältnisse sich vorläufigan das Landesgouvernement zu wenden, usw. . . . Eben daher aberauch, um mit deutscher Freiheit und Selbständigkeit die gesamten Ver-hältnisse unseres Vaterlandes anordnen zu können, erneuere ich meineAusforderung an sämtliche Herreu Fürsten, sich für jetzt als angesehenebereitwillige Untertanen zu betrachten und durch Eifer für die guteSache allen anderen Untertanen ein schönes vorleuchtendes Beispielpatriotischer Widmung zu geben."

In gleicher Weise instruierte Stein Gruner ^ und wies den Erb-grascn von Bentheim-Steinfurt betreffs Arenbergs zurück 2.

Der arenbergische Domäneninspektor Landschütz tat vergebensSchritte bei den mit der Sequestrierung der Domänen betrauten

^ 14. Januar 1814. (Kt., e.)

" Langres, 28. Januar, und Münster, 20. Februar 1814. (O., e.)