Druckschrift 
Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
Entstehung
Seite
83
Einzelbild herunterladen
 

Stein und Vincke.

83

Verfassung zu vermeiden, indem Störungen, Aufenthalt aller Art,Verwirrung unvermeidlich sind: jedes einzelne ist so unbedeutend, daßes keiner besonderen Regierung verlohnt, welche die Einnahme nichtbestreiten würde, diese an sich kein Objekt." Vincke bat Stein, dasVerfahren zu genehmigen. Stein tat dies durch ein Schreiben anVincke i, doch sollten das Salmsche, das Loozsche, Meppen und Stein-furt mit dem Generalgouvernement des Großherzogtums Berg ver-einigt werden. Vincke gab dann Stein an 2, Recklinghausen undDülmen seien nicht, als die 32. Militärdivision gebildet wurde, vonBerg abgerissen, sondern ihm 18t 1 als Entschädigung gegeben worden,auch sei der fürstlich salmsche Anteil früher nicht bergisch gewesen.Bald darauf ^ sprach Vincke Stein die Hoffnung aus, daß auch Dülmenund Nccklinghausen zum Zivilgouvernement der westfälischen Provinzengeschlagen würden,um so mehr, da dieselben vor Bildung der neuenfranzösischen Departements keinen Teil von Berg ausmachten und dieLandwehr elksotive dort ausgehoben wird. Könnte dasselbe in Hin-sicht von Salm, Looz und Steinfurt noch stattfinden: so wäre esunstreitig ein großer Gewinn für die höheren Zwecke. Es verbliebedann im nördlichen Westphalen, nachdem Bentheim von Hannoverwieder besetzt, ein ganz zusammenhängendes bedeutendes Gouvernementvon Oldenburg, Delmenhorst, Meppen, Vechte, Cloppenburg, Wildes-hansen und Papenburg, und das Großherzogtum Berg erhielte durchBeibehaltung des meist aus oranischen Provinzen gebildeten ganzenSiegdepartement eine sehr reichliche Entschädigung. . . . Noch ist esros-intßg'i'n, weil der Herr Staatsrat Gruner ^ nur den großen Haupt-zweck im Auge Eurer Exzellenz definitive Entscheidung abzuwarten,erklärt hat". Am 15. Dezember fragte Vincke bei Stein an siob dienicht unbedeutenden Domäncnrevennen des Herzogs von Arenberg inRecklinghausen und Meppen ihm bleiben oder, da er sich in franzö-sischen Diensten und jetzt kriegsgefangen in England befinde, fürRechnung der Verbündeten Mächte eingezogen werden sollen". Und

' Frankfurt, 23. November 1813. (K., e.)

- Münster, 27. November 1813. (O., e.)

" Münster, 2. Dezember 1813. (O., e.)

^ Justus von Gruner, russischer Wirklicher Staatsrat und provisorischer General-gouverneur des Großherzogtums Berg.

° Münster. (O., e.)

6*