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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
Entstehung
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82 Stein und Vincke.

um sich die Autorisation dazu zu holen, daß er im Namen desHerzogs von Arenberg in Meppen Besitz ergreife und die vormaligeVerwaltung wieder einrichte; man erklärte ihm aber, ihm mangele dieVollmacht hierzu, und es half ihm nichts, daß er versicherte, derHerzog werdedem Kontinentalsystem beitreten". Heyl riet seinemHerzoges er möge selbst Schritte tun, die Vermittlung des öster-reichischen Gesandten nachsuchen und an den Kronprinzen von Schwedenschreiben, ihm selbst aber als seinem ehemaligen Administrator inMeppen Vollmacht senden, um den Umständen gemäß für ihn wirkenzu können.Bis jetzt", so schrieb er,sind wir als verwaist unsselbst überlassen und ohne Chef allen möglichen Requisitionen aus-gesetzt." Der Herzog möge dieselben Schritte wie für Meppen auchfür Recklinghausen und das alte linksrheinische Herzogtum Arenbergtun. Am 18. November setzte Bülow eine preußische Negierungs-kommission in Münster ein, Dülmen und Salm-Salm wurden außerBesitz erklärt, und Heyl wurde von Bülow dahin beschieden, manmüsse die weiteren Verfügungen vom Kronprinzen von Schweden odervon Stein abwarten 2. Vincke, derprovisorische Zivilgouverneur derköniglich westfälischen Provinzen", schrieb an Stein":Die königlichpreußischen Provinzen sind zerschnitten und zerstückelt durch viele kleineLänder, in den letzten Jahren durch das allgemeine französische Ver-einigungssystcm wurde dies Mißverhältnis gehoben. Es kann gewißnicht Plan sein, solches künftig wieder zu erneuern: aber auch in demgegenwärtigen Augenblick schon, wo der notwendige rasche Gang einerallgemeinen Bewaffnung und Benutzung aller militärischen Hilfsmittelgemeinsame Maßregeln gebietet, hat sich der General von Bülowgedrungen gefühlt, bei Besitznahme der königlichen Provinzen auchdie kleinen Ländchen von Dortmund, Limburg, Recklinghauscn, Ritt-berg, Korvey, Windenbrück, Rheda, Croy, Rhcingrafen, Salm, Looz,Steinfurt in ihrer bestehenden Verbindung mit den preußischen Ländernzu belassen und solche zugleich mit diesen in Besitz zu nehmen. Jetzt,wo von bleibender Organisation noch keine Rede sein kann, ist es ge-wiß wesentlich notwendig, alle Veränderungen in der bestehenden

^ Heyl an dm Herzog, Meppen, 16. November 1813. (K. LoirsspomZanoo.Fasz- 57, e.)

- Heyl an den Herzog, Münster, 24. November 1813. (O., e.)

' Münster, 18. November 1813. (O. R. 114. VIII. Lvoe. 25. G.St.B.)