Druckschrift 
Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
Entstehung
Seite
74
Einzelbild herunterladen
 

74

Berechnung der Einkünfte.

ansehen, und darnm beseitige Bacher den ganzen Artikel Nebenanderem besagte die Augustnote, der Herzog von Arenberg habe esnicht wie die Fürsten zu Salm gemacht, er habe sich keine Zivillisteverschafft, die direkten Steuern aber aus den Grafschaften Meppenund Dülmen sollten die Gesanitheit der Abgaben zahlen und es bliebennoch 24 562 Frank Überschuß, von dem Graf Beugnot versichere, erwerde auf das folgende Rechnungsjahr übertragen und werde mitden gewöhnlichen Einnahmen für das laufende Jahr verwendet, derHerzog ziehe für sich nichts daraus 2. Beugnot berechne die demHerzoge in der Grafschaft Necklinghausen noch bleibenden Einkünfte,nach Abzug aller Lasten, auf 53 800 Frank, den Wert seiner Immo-bilien in den Grafschaften Meppen und Dülmen nach Abzug derSteuer auf 10 531 Frank und den nicht bekannten Wert seiner Feudal-rechte auf höchstens 17 000 Frank. Ersetze man dem Herzoge den Über-schuß der direkten Steuern über die gesamten Abgaben mit 24 562,die indirekten Stenern mit 97 000 und die verlorenen Feudalrechtemit 10 500 Frank, totaliter 132 062 Frank, so werde er eine Netto-einnahme von 213 393 Frank haben, während seine Einnahme nur116 247 Frank betragen würde, wenn man ihm die indirekten Steuernnur mit 24 416 Frank ersetze und ihm den Überschuß der direktenSteuern nicht bewilliget In einem Briefe vom 6. Januar 1812 anMaret ^ berief sich Beugnot auf seinen Brief vom 7. Februar 1811,in dem er die jährlichen Einnahmen von Recklinghausen auf 173 048und die Ausgaben auf 153 870 Frank angegeben habe, doch seiendarin die Einkünfte nicht berührt, die den neu mediatisierten Fürstenpersönlich gehören; da dieser Punkt Maret von Wichtigkeit erschienensei, so habe er Beugnot durch Brief vom 8. März 1811 aufgefordert,ihm mitzuteilen, welchen Wert die Domänen haben möchten, die denFürsten von Salm und Arenberg verblieben seien und was sie anabgeschafften Feudalrechten verloren haben; Beugnot habe ihm hieraus

^ Maret schrieb an den Rand, man müsse den Ertrag im EntWurfe ganz ein-tragen, gleichzeitig aber dem Kaiser die Motive wegen eines Ersatzes angeben.

- Maret meinte am Rande, hierfür brauche man den Herzog nicht zu entschädigen.

" Während die Augustnote den Großherzog von Berg von jeder Entschädigungan den Herzog von Arenberg freisprach, hielt Maret jenen für verpflichtet, eine solchezu bezahlen.

' O. (1. 6. ä..E.)