Berechnung der Einkünfte. 75
am 6. April 1811 zwei Etats über die Salm und Breuberg verblie-benen Domanialeinkünfte, aber ohne Recklinghausen gesandt. Jetztbesitze das Großherzogtum Berg Recklinghausen lange genug, um dieseLücke zu ergänzen, und so erklärte Beugnot, der Herzog von Aren-berg habe an gesamten Einkünften 96 000 Frank behalten und 37 200verloren, an Abgaben bleiben ihm 42 200 und er büße nur 3800ein, sein ehemaliger Nettoertrag habe 87 200 Frank betragen undreduziere sich jetzt, wenn er entschädigt werde, auf 33 400 Frank.Der Herzog habe, wie Beugnot sich genau erkundigt, die Verwaltungseiner Domanialeinkünfte stets von der seiner Staatseinkünfte getrenntgehalten; zeigten die letzteren Überschüsse, so habe er sie auf das fol-gende Jahr übertragen lassen und die Steuern vermindert, und sosei 1810 eine Summe von 80 250 Frank, die aus Erträgnissen von1809 und früherhin übrig geblieben sei, gemeinsam mit den laufendenEinnahmen für 1810 verwendet worden: ein Beweis mehr dafür, daßder Herzog von den Steuern Persönlich nichts bezog, die sich je nachdem jährlichen Wechsel der öffentlichen Schuld erweiterten oder ver-minderten — zumal bei Kriegsläuften. Im Jahre 1808 habe derHerzog aus der Steuerkasse etwa 37 500 Frank entnommen, um sichErsatz für verschiedene Ausgaben der öffentlichen Verwaltung zu ver-schaffen, welche seine Domänenkasse 1804, 1805, 1806 und 1807wegen der ungenügend eingelaufenen Abgaben vorgestreckt habe. „DasMotiv selbst dieser Zurückentnahme", schloß Bengnot, „zeigt an, daßder Fürst sich durchaus nicht zu anderen Einkünften als zu denen ausseinen Domänen berechtigt hielt." Schmauß teilte Maret mit Z daßihn Champagny im Oktober 1310 nach Fontainebleau entboten undihm erklärt habe, der Herzog solle „gegen volle und ganze Entschä-digung" alle oder einen Teil seiner Staaten an Napoleon abtreten;er berichtete über den ganzen Verlauf der Sache und klagte über dieschlechte Behandlung des Herzogs. Jetzt benachrichtigte - der Kontrol-leur der Registratur und der Domänen in Nienhauß den Domänen-einnehmer des Herzogs in Haselünne, er müsse auf Befehl des General-inspektors der Domänen und des Direktors des Lippedepartementsvon den herzoglichen Domänen im Lippedepartement Besitz ergreifen.
' Paris, 6. Ptärz 1812. (O., «.)- 29. Fcbruar 1812. (K., e.)