ZK Abdankung Ludwig Engelberts.
So mußte Ludwig Engelbert vorläufig erklären, ob er zugunstenseines ältesten Sohnes auf die Reichslande verzichten oder ob er diesebehalten und seinen noch minderjährigen Kindern die Besitzungen inFrankreich und Belgien abtreten wollte. Letztere befanden sich nachüber neunjährigem Sequester in zu mißlicher Lage, als daß es mög-lich war, sie einer vormundschaftlichen Regierung in diesem Zustandeanzuvertrauen, abgesehen von den ungeheuren Kosten, die eine solcheohnehin in Frankreich nach sich zog.
In mehreren Aktenstücken verzichtete Ludwig Engelbert am14. August 1803 (26. Thermidor XI.), zufolge des Schreibens PoM-coulants vom 31. Juli (s. S. 25), zugunsten seines Erbprinzen ProsperLudwig auf die Titel Herzog und Fürst von Arenberg, auf dieVirilstimme am Reichstage, ans sein Fürstentum und ans die reichs-unmittelbaren Besitzungen seines Hauses. Gewöhnlich in Brüssellebend, war er gerade durch einen Gichtanfall in Düsseldorf zurück-gehalten und hier erneuerte er am 15. August 1803 vor dem öffent-lichen Notar Johann Joseph Haager und den Zeugen Heinrich Gott-fried Wilhelm Daniels, Jean Francis Gendebien und Jean ProcopeEckert i seine Abdankung. Auch erteilte er, da ihn seine Krankheitvon Brüssel fernhielt, dem Notar in Enghien (Arrondissement Möns),Bürger Hyacinthe Mary, Vollmacht, dieselbe Erklärung dem Prä-fekten in Brüssel, Doulcet de Pont^coulant, abzugeben. Dies allesbestätigte Haager am 16. August in Düsseldorfs. Ludwig Engel-bert trat an Prosper Ludwig die Regierung seiner Reichslande, derGrafschaft Recklinghausen und des Amtes Meppen mit allen Rechtenab, und Herzog Prosper Ludwig übernahm die Verwaltung undRegierung, noch bevor der Erste Konsul seine Volljährigkeit erklärte,erhielt auch alle dortigen Domänen seines Hauses. Ludwig Engel-bert behielt sich auf Lebenszeit die Domanial- und übrigen Einkünfteder von ihm an den Sohn abgetretenen Reichslande vor, um dieZinsen und Jahreslasten, die auf diesen Landen ruhten, zu berich-tigen; aus dem übrigen Reinertrag erhielt Prosper Ludwig bis zuseiner Vermählung jährlich 12 000 Gulden Frankfurter Währung, wo-mit er alle Kosten seines Hauses bestreiten mußte; nach seiner Heirat
' Von beiden Herzogen unterzeichnete Akte (Karton 3, Serie 2, Fasz. 4. A.B.).- K. (Ebenda.)