Abdankung Ludwig Engelberts. 27
sollte die Summe auf mindestens 24 000 Gulden jährlich erhöhtwerden. Ludwig Engelbert behielt die unumschränkte Verfügung überalles, was nach vorheriger Berichtigung der gewöhnlichen und un-gewöhnlichen Lasten und der 12 000, resp. 24 000 Gulden an Landes-und Domanialeinkünften jeder Art blieb. Sollte etwa Prosper Lud-wig seinen ältesten Sohn überleben, so blieb der künftige Nachfolgerin den Neichslanden bis zum Tode Ludwig Engelberts an diese Be-dingungen gebunden. Die zukünftige Erbfolge in den Reichslandensollte nach dem Erstgeburtsrecht erfolgen, Prosper Ludwig machte sichanheischig, nach den Grundsätzen der letzten Willensverordnung Lud-wig Engelberts vom 9. Januar 1803 eine Primogenitur zu errichtenund sie vom Ersten Konsul bestätigen zu lassen) darum sollte dieserletzte Wille jetzt schon eröffnet und Prosper Ludwig mitgeteilt wer-den Am 15. August verzichtete Ludwig Engelbert auch auf dasihm von Joseph II. verliehene Goldene Vlies, sandte es Franz II.durch seinen Bruder August zurück, schrieb 2 Franz, „unter den Opfern,die unter den gegenwärtigen Konjunkturen die Religion ihm alsGatten und Vater auferlegt habe, greife keines mehr als dies in seinGefühl ein", und empfahl Franz seinen Nachfolger, der stets in denFußstapfen seiner Ahnen wandeln werde. Auch legte er Franz dieBedingungen vor, die ihm französischerseits vorgeschrieben wordenWaren, und der Kaiser billigte seinen Entschluß. Ludwig Prospermußte für sich und seine künftige Deszendenz auf alle Sukzessions-rechte in Frankreich und den Niederlanden verzichten und doch konntedem herzoglichen Hause nichts empfindlicher sein als eine derartigeewige Besitztrennung. Bonaparte gab Prosper Ludwig Altersdispens,Kaiser Franz II. erklärte ihn auf sein Ansuchen am 3. Oktober 1803für majorenn. Eine Generalverfügung des Ersten Konsuls vom6. Brumaire XII. (28. Oktober 1803) hob den Sequester über dieGüter der Häuser Arenberg und Croy-Solre auf) auch die Herzogin,Ludwig Engelberts Gemahlin, erhielt wie er selbst ihre Güter inFrankreich zurück Hingegen wurden alle vor dem Frieden von
i Ebenda.
^ Düsseldorf. K. (Familienangelegenheiten Karton 3, Serie 2, Fasz 1. A.B.)
^ öullolin äos lois äo la rspudliguo lr-myaiso. Xnoso XII. Nr. 335.
^ Bigot Prcameneu, der Präsident der gesetzgebenden Sektion des Staatsrats,teilte den Bericht hierüber am 19. Pluviose XIII. (7. Februar 1805) dem Justiz-