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Geschichte von Arenberg, Salm und Leyen : 1789 - 1815
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24 Die belgischen Güter.

Der Herzog wollte aber auch seine Güter in den jetzt franzö-sisch gewordenen belgischen Gebieten retten und tat deshalb Schrittein Paris. Hier schlug eine Spezialkommission vor, man möge denSequester auf diese Güter gegen den Verzicht des Herzogs auf Feudal-rechte und auf Souveränitätsansprüche rechts des Rheins aufheben,der Herzog müsse erklären, er wolle französischer Bürger werden, oderer müsse, wenn er lieber seine Stellung im deutschen Reiche behalte,auf alle Bürgerrechte in Frankreich verzichten Bei seiner Anwesen-heit in Brüssel hob der Erste Konsul durch Beschluß 2 vom 10. Ther-midor XI. (28. Juli 1803) den Sequester auf alle Besitzungen derHerzoginwitwe Luise von Arenberg (in den Niederlanden, der Franche-Comtt, Schleiden usw.) auf. Tags zuvor (9. Thermidor XI., 27. Juli1803) schrieb 2 der französische Minister des Inneren an Doulcet dePonttcoulant, den Präfekten des Dylcdepartcments, in den neun niitFrankreich vereinigten Departements seien die sechs FürstenhäuserArenberg, Croy, Looz, Ligne, Salm-Salm und Salm-Kyrburg, dierechts des Rheins entschädigt worden seien und meist Virilstimmenbesitzen; die Gesetzgebung der französischen Republik aber erlaubenicht, daß man zugleich französischer Bürger und deutscher Fürst sei;die Verfügungen des Loäo civil, Kapitel 2, Artikel 17, erklärtenjedes Individuum des Zivilrechts verlustig, das ohne Autorisierungdurch die Regierung öffentliche Funktionen annehme, die ihm einefremde Macht übertrage, und so könne ein Reichsfürst keine Zivil-rechte in Frankreich besitzen. Wollten nun die Individuen der sechsFürstenhäuser französische Bürger sein, so müßten sie auf ihren fürst-lichen Titel, auf ihre Virilstimme und ihr Votum rechts des Rheinsverzichten; zögen sie aber vor, ihre Stellung im Reiche zu behalten,so verzichteten sie damit auf jedes Recht in Frankreich und auf jedeErbschaft zu ihren Gunsten. Man könnte den Sequester über ihreGüter laut dem Lüneviller Vertrage aufheben und sie müßten dieGüter binnen zwei Jahren verkaufen. Da aber die französische Re-gierung ihnen alles erleichtern wollte, so dürften sich diese Familienteilen: ein in Frankreich bleibender Teil würde dann die jetzt sequc-

' X?. 125. xwiuettg 714. x.x.

° Ebenda.

2 Kopie. (Oorresponäaneo. Fasz. 55. A.B.)