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Entschädigung.
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Was auch die luxemburgische Regierung stets betonte, wurde nach demLüneviller Frieden Frankreich einverleibt, zumal sie schon seit dem Ge-setze vom 9. Vend>?miaire IV. (30. September 1795) dazu gehörte,und so konnte sie dem Hause nicht verbleiben wie der andere Besitzin Belgien und Frankreich si Der Herzog erneuerte - in einer Notean den Grafen Cobcnzl in Paris seine Forderung angemessener Ent-schädigung. Daniels aber traf am 23. November 1802 in Reckling-hausen ein, hatte verschiedene Unterredungen mit dem kurkölnischenStatthalter in der Feste Mecklinghausen, dem Reichsgrafen JohannFranz Joseph von Nesselrode-Reichenstein, und ergriff am 26. No-vember Besitzwozu die zur arenbergischen provisorischen Regierungbeorderten Beamten, der Direktor Hörster und seine Räte, dem Herzoggratulierten Die Grafschaft Recklinghausen wurde damals berechnetauf beinahe 7Z Quadratmeilen mit den Städten Recklinghausen undDorsten, war katholisch und zerfiel in die obere und untere FesteRecklinghausen
§ 4. Der Reichsdeputationshauptschlußvon 7803.
Im Oktober 1802 war ein modifizierter Entschüdigungsplan aus-gearbeitet und am 21. Oktober zum Neichsdeputationsbeschluß erhobenworden; die Neichsdcputation legte ihren Hauptschluß am 23. No-vember vor und Kaiser Franz unterbreitete ihn am 23. Dezemberdem Reichstage, der am 7. Januar 1803 seine Beratung darüberbegann. In seiner vierten Redaktion brachte die Reichsdeputation denEntschädigungsplan zum Abschlüsse, zum Reichsdeputationshauptschlüßevom 25. Februar 1803, den Franz II. am 27. April ratifizierte.Bei der am 28. Februar darüber iin Reichsfürstenrate beginnendenVerhandlung sprach Arenberg seine Zustimmung im Sinne der öster-
! Gendebien an Daniels, Möns, 17. Oktober 1802. (O. Lorrssxonäancs.Fasz. 55. A.B.)
- 26. Oktober 1802. (Karton 3, Serie 2, Fasz. 4. A.B.)° Konimissionsprotokoll Daniels'. Recklinghausen. (Karton 27. Statistischesusw. A.B.)
^ Mecklinghausen, 26. November 1802. (O., e.)
6 Ebenda.