preußischen Kultusministers v. Altenstein, daß die hermesia-nische Frage eine rein kirchliche sei.
Schon im Jahre 1836 berichtete eine Schrift des Verlages unterdem Titel „Die Hermesianer in Rom oder Fugen zu denActa Romana“ von Edm. Michaelis über die Anwesenheit derbeiden Professoren Braun und Elvenich in Rom. Sie warennach der päpstlichen Verurteilung der Hermesschen Schriftenvom 26. September 1835 zur Aufklärung des Papstes am 26. Mai1837 angekommen. In einem Briefe am 19. Juli bedeutete ihnenaber der Jesuitengeneral Roothaan nach langwierigen vergeblichenVerhandlungen über die hermesischen Lehren, daß „kein Grundvorhanden sei, warum sie länger in Rom verweilen wollten;“es bleibe bei der Verurteilung. Michaelis verteidigt die beidenAbgesandten und die Sache des Hermes, besonders gegen denProfessor Windischmann in Bonn, der schon im Jahre 1837 gegenHermes mit „Erbärmlichkeiten“ gearbeitet habe.
In seiner Schrift über Windischmann und sein Kreis (erste Vereins-schrift für 1916 der Görres-Gesellschaft) vermutet Professor Dr. Dyroff,daß es sich bei dem Namen Michaelis um einen Decknamen handeleund daß es sich verlohne, über die Urheberschaft dieser Schrift genauereUntersuchungen anzustellen. Seine Vermutung ist richtig: Michaelis istProfessor Dr. Biunde in Trier 13 .
Der Bachemsche Verlag stand bis zum Jahre 1839 in seinenVeröffentlichungen weder in der hermesischen Angelegenheit nochim Kirchenstreit auf der Seite Clemens Augusts. Das war damalsin der gärenden unklaren Zeit ringenden Verständnisses nichtso verwunderlich, wie es heute scheint, wo wir die Ereignisseim geschichtlichen Lichte betrachten. Tatsächlich befand sichBachem unter den Katholiken nicht in schlechter Gesellschaft.Wie sein Geschäftskopiebuch erweist, zählte ein großer Teil desKlerus zu der Kundschaft seines Sortimentsgeschäftes und standmit ihm in Briefwechsel. War doch nicht einmal der größte Teildes Klerus und sein eigenes Domkapitel auf Seite des Erzbischofszu finden.
Zu Ende des Jahres 1838 war dann noch bei Bachem dieSchrift erschienen: „Rationaler und historischer Stand-punkt zur Beurtheilung des Verhältnisses zwischenStaats-Regierungen und dem römischen Stuhle in Be-ziehung auf gemischte Ehen; mit einem Rückblicke auf die KölnerAngelegenheit. Von einem Katholiken“, eine wissenschaftliche