Coblenz geworden und 1824 als Regierungsrat und Justitiar nach Kölnzurückgekehrt, wo er verblieb, bis er 1834 Präsident der Regierung inTrier wurde. Im Jahre [1839 als Direktor im Kultusministerium nachBerlin berufen, übernahm er nach 10 Jahren die Leitung dieses Ministe-riums, die er 1850 politischer Meinungsverschiedenheiten wegen nieder-legte. Fünf Jahre später starb er als Chef der Oberrechnungskammerin Potsdam.
Unter den mancherlei rechtswissenschaftlichen Werken dernächsten Jahre, für die im einzelnen auf das Verlagsverzeichnisverwiesen werden muß, ragt das große Unternehmen des „Hand-buchs der für die Rheinprovinzen verkündigten Ge-setze, Verordnungen und Regierungsbeschlüsse ausd|erZeit deY Fremdherrschaft“ hervor, von dem die beidenersten, 1833 und 1834 erschienenen Bände von dem Regierungsratund Justitiar der Kgl. Regierung zu Köln, K. Th. F. Bormannim Verein mit Dr. Alexander von Danijels herausgegebenwurden. Das Werk, das mit dem 8. Bande 1845 zum Abschlußkam und das vollständig 24 Taler 25 Ngr. kostete, ist heute nochfür die Geschichte des Rechts im Rheinlande unentbehrlich. Der7. Band enthält eine wertvolle systematische Uebersicht undreiche Literaturnachweisungen. Vom 3. Bande ab besorgte Danielsallein die Herausgabe.
Dieser, ein ganz hervorragender Jurist, im Jahre 1800 in Düsseldorfgeboren, lebte nur ein Jahr lang (1843 bis 1844) als Rat am RheinischenKassationshof in Köln. 1844 wurde er als ordentlicher Professor derRechte nach Berlin berufen und zum Mitglied des Obertribunals ernannt);1848 war er Mitglied der Nationalversammlung. Er starb am 4. März 1868.Als Schriftsteller hat er eine rege Tätigkeit entfaltet.
Auf dem Gebiete des Staatsrechts liegt auch der kirchenpoli-tische Kampf, der in Köln zu dem Zusammenstoß der katho-lischen Kirche mit der Regierung, dem sog. „Kjö lner Ereignis“geführt hat. Eine Flut von teilweise leidenschaftlichen Veröffent-lichungen — über 200 Streitschriften — knüpfte sich naturgemäßan diesen seit 1818 währenden Streit um die gemischten Ehen,der nun am 20. November 1837 zur Verhaftung des Kölner Erz-bischofs Clemens August Freiherr Droste zu Vischering geführthatte.
Lange vorher schon hatte dieser auch den Kampf gegen denHermesianismus aufgenommen. Jetzt im Januar 1837 verbot erdie Vorlesungen der hermesischen Theologen und das Lesensolcher Schriften und betonte gegenüber den Vorhaltungen des