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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
Entstehung
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Exkurs.

Zu iim Ouellm ülier dm MMR des Muses Mmdm im dmiüWm Zeiten d !s W Ausgange des 18. Iahrhiindeets.

gehört zu den schwierigsten Aufgaben, den Besitzstand einesAdelshanses, dessen Ursprung in eine so frühe Zeit hinaufreicht, wie diesbeim Hause Stubenberg der Fall ist, darzustellen. In den Urkunden wirdvon dem Besitz solcher Familien meist nur gesprochen, wenn sie etwaeine fromme oder wohltätige Stiftung machen. Da erfährt man, daßdas betreffende Haus da und dort einen Besitz gehabt hat, den es nunoder von dem es nun ein Stück dahingibt. Die Schwierigkeit ist da einegroße, wenn es sich um Eigengnt handelt; etwas besser liegen die Dinge,wo Lehensgut in Frage kommt. Da fehlt es nicht an Quellen urkundlicherArt, da ein jeder Wechsel in der Person des Lehensherrn und Lehens-trägers neue urkundliche Ausfertigungen im Gefolge hatte. Aber selbstin diesem Falle stießen die Quellen für die älteste Zeit spärlich. Sofehlt es beim Hause Stubenberg an den ältesten urkundlichen Zeugnissenüber die Verleihung ihrer landrichterlichen Stellung (sieh unten), die esim Mürztal einnahm und über so manche Lehen, die es, wie manaus anderen Quellen nachweisen kann, zweifellos schon in früher Zeitbesessen hat. Was den Eigenbesitz betrifft, wird er einigermaßen auf-gehellt durch die Teillibelle, die wir über Erbteilnngen schon seit dem14. Jahrhundert besitzen. Aber auch in dieser Beziehung ist unsere Kennt-nis oft nur eine lückenhafte. Von den Teillibellen ist manches verlorengegangen, manches in schlechter Überlieferung vorhanden. Einen sicherenAnhaltspunkt gewinnen wir erst von dem Augenblicke an, wo die land-schaftlichen Steuerbücher einsetzen, was in Steiermark bekanntlich seit demzweiten Jahrzehnt des 16. Jahrhunderts der Fall ist. Da ist der Zuwachsund Abfall im Besitzstande eines Adelshanses von Jahr zu Jahr ziffer-mäßig genau belegt. Wir haben da eine Quelle ersten Ranges, derenwir für die früheren Jahrhunderte leider entbehren müssen. Wir sinddaher für diese Zeiten oft nur auf Vermutungen angewiesen, die sichallerdings da und dort bis zu einem hohen Grade der Gewißheit er-heben. Es kann z. B. keinem Zweifel unterliegen, daß das Haus Stuben-berg schon bei seinem urkundlich bezeugten Auftreten in unserer vater-ländischen Geschichte außer reichlich bemessenem Lehens- auch großes Eigen-gut besaß; man entnimmt das z. B. aus der Art und Weise, wie das dem-