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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
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verhindern, schon durch die Landesgesetze sichergestellt ist, haben sichdie sämtlichen, dermalen lebenden Mitglieder des Namens und Stammesder Herren von Stubenberg für sich und ihre Erben entschlossen, dasTafelrecht der beiden Herrschaften aufzugeben und sie bewilligen, daßdieser Vertrag, respektive die landesfürstlichen Bestätigungen und dasdaraus entspringende vinauluni cls von alisusucko si b^zzotlrsoanckovon beiden Herrschaften extabuliert werden könne und sollet) Damitwar ein Band ausgelöst, das Jahrhunderte hindurch bestanden, seineZwecke aber nicht völlig erreicht hatte, weil man es zu einer Zeit nichtbeachtete, zu einer andern sich lockern ließ.

Wir sind an den Grenzen unserer Ausführungen angelangt, denndie Geschichte des Herren- und Grafenhauses Stubenberg noch überdie Zeit hinauszuführen, die man die vormärzliche zu nennen pflegt,lag nicht in unserer Aufgabe. Die Ereignisse in diesem Hanse, die seitden denkwürdigen Tagen des Jahres 1848 zu schildern wären, be-rühren noch allseits die Interessen des Tages und eignen sich ausmehrfachen Gründen noch nicht zu einer historischen Gesamtdarstellung.Zudem ist die durch das Jahr 1848 gesetzte Grenze eine sachliche.Wie das Regierungssystem des österreichischen Staates ein anderesgeworden ist, so ruht auch das Wirtschaftsleben der früheren Guts-herrschaften seither aus anderer Grundlage und sind neue Methodenzur Geltung gelangt, die es dem Hochadel nicht immer leicht inachen,in jener intensiveil Weise, wie dies in früheren Jahrhunderten derFall war, im Staats- und Landesdicnst auszugehen. Wer die vorher-gehenden Kapitel dieses Buches liest, wird finden, daß das altehr-würdige Haus seit seinem Bestehen all die Generationen hindurchMänner gehabt hat, deren Verdienste um Staat und Kirche mit Rechtgerühmt sind. Tritt nach dieser Seite hin im 19. Jahrhundert einWandel ein, so ist dies nicht so sehr in dem geänderten Regie-rnngssystem des Staates und in den neuen Wirtschaftsmethoden dergroßen Grundherrschaften begründet. Wer einen Blick aus die genea-logische Tafel des Hauses Stubenberg wirft, dem wird der Sachver-halt klar. Nach einer genealogischen Entfaltung beispielloser Art, wiesie die 22. Generation aufweist, in welcher die Familie Leopolds vomGutenberger Ast nicht weniger als 29, die Wolfgangs vom Kapfen-berger Aste 15 Kinder aufweist, schrumpft die Gesamtzahl der Mit-glieder des Hauses in der 23. Generation auf 7, in der 24. aus2 Personen zusammen und ruht der Mannesstamm nur noch auf denbeiden Augen des Grafen Josef, dessen Ehe mit Maria Anna GräfinNimptsch den alten Stamm neue hoffnungsvolle Zweige treiben läßt.Unter solchen Verhältnissen ist es verständlich, daß die wenigen Sprossendes Geschlechtes ihre ganze Kraft der Verwaltung des Familienbesitzeswidmen, der in gedeihlichem Wachstum begriffen ist, und nach'dem zeit-weiligen vom Grafen Felix beklagten Niedergang einen neuen Aus-

Unterzeichnet auch von Gustav Graf von Stubenberg, k. k. Kämmererund Oberleutnant, im eigenen und dem Namen seines Sohnes Josef Herrn vonStubenberg. Sieh Landtafel Nr. 7456, tsrm. 149, toi. 49. Gutenberg-Archiv, 1/6.