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Geschichte des altsteirischen Herren- und Grafenhauses Stubenberg : mit 27 Abbildungen und einer Stammtafel
Entstehung
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sich vor, an Schuldbriefen 60.333, an liegendein Besitz (ohne dasMajorat) um 15.000 Gulden, Barschaften, Fahrnisse, Weine :c., allesin allein 119.526 Gulden 6 Schilling 13 Pfennig. Schätzt man denReichtum der hervorragendsten Adelsfamilien nach ihren liegendenGütern ab, so sieht man seit den Tagen Wolfs in der Mitte des16. Jahrhunderts starke Veränderungen. Haus Stubenberg steht jetztnicht mehr an erster, sondern an zweiter Stelle und drei andere Häuserschließen sich unmittelbar an.

Wir erhalten:

1. Schwarzenberg . . 3090 Pfund 2 Schilling 22 Pfennig Herrengült

Der geistliche Besitzstand hat sich seit den Tagen der Gegen-reformation außerordentlich gehoben. Obenan steht wieder Admont mit3957 Pfund und 19 Pfennig. Im Hause Stubenberg haben die ErbenLeopolds nahezu die Hälfte mit 1167 Pfund 6 Schilling und 15stz Pfennig,es folgen die Söhne Ottos, dann Sigismund, Franz und Rudolf.Am 13. September 1709 bat die Witwe Leopolds um Umschreibungder Gülten nach ihrem Gemahl aus den Namen ihres Sohnes Georg.Sie selbst war Herrin von Münichhofen, Hartmannsdors und Liechteneck,demnach im Besitz reicher eigener Mittel, weshalb ihre Töchter nachdem Begriff jener Zeit als reiche Erbinnen gelten konnten. Der Ehe

paragons der Heuser von seinen vater n verleitet zu sein undorixo dises Mali scheinet.. . dergleichen ivoonvsnisiitiön wohl ein ernstlichesEinsehen meritirte. , An einer andern Stelle liest man: „Erstlich bezieht er(der Procurator) sich auf des Baron von Prankh und anderer Assessoren ge-gebene adelige Aussage, was des Beklagten Vater rations der zwischendem Entleibten und der Gisberta Herrin von Stubenberg bei der Schrannenin Steyer geschwebten Civilsachen von der Strattmannischen und Stuben-bergischen Familie in prasliinirmribus vorgetragen, welches, um weilen es allwsrit(ori)nw gar nicht gehörig, hätte bei Seite gesetzt werden sollen, als Übeles dem Landesverweser angestanden, in Sachen sogar sein votum zu geben , , ,Gleichwie aber der Beklagte mit dessen Vätern voto sich verglichen und iniullioio allschon den verstandenen Paragon gemacht, also hätte er diesen Paragonauch extra inllioinin gemacht. , Das höchst sonderbare Verhalten des Landes-verwesers wird in der Anklageschrift meist nur leicht gestreift; man staunt, daßder Verteidiger des jungen Sauran nicht näher darauf eingegangen ist. . .Im November 1710 kam eine Entscheidung von der Regierung herab: „Nichtbloß dem Landesverweser, sondern auch seinem Assessor soll wegen der Stuben-bergsache ein Verweis erteilt werden." Statthaltereiarchiv, Exp. Nov. Nr. 29.Man ersteht freilich nicht, ob es sich um sein eigentümliches Verfahren im ProzesseGisberta—Leopold oder dein seines Sohnes handelt.

tz Man vergleiche die Leistungen bei der Stellung von Mannschaften indieser Zeit: Admont öl, Stubenberg 29, Fürst Eggenberg 24, Seckau 23, Graz 19,Attenis 18, Leo den 7, Marburg 3 Mann.

Loserth, Gesch. d. altfteir. Herren- u. Grafenhauses Stubenberg. Ig

2. Stubenberg ... 2715 „ 4

3. Eggenberg . . . 2458 „ 1

4. Sauran .... 2256 „ 2

5. Herberstein . . . 2122 „ 1

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