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Hauses zur Erbschaft aller liegenden Besitztümer berufen werden/)weibliche Mitglieder ein Heiratsgut van nicht mehr als 1000 Pfunderhalten, dagegen aber einen landesüblichen Verzichtsbrief auf sonstigesErbe ausstellen sollten. Geht die Tochter ohne Leibeserben ab, so fallendie 1990 Pfund an das Haus zurück.
Eine gleiche Einigung wurde einige Jahre später auch inner-halb der älteren Linie geschlossen und auch auf Otto den Älteren, deneinzigen männlichen Träger der jüngsten Linie, in gleichem Sinneeingewirkt. Denn da tat es an: meisten not, die Bestimmungen derErbeinigung zu erneuern und womöglich zu verschärfen. Otto derAltere hatte nur eine Tochter und es mußte der Gefahr vorgebeugtwerden, alten Hausbefitz in fremde Hände kommen zu lassen. Ingleicher Weise hatte Wülfing von Stubenberg, der Senior der zweitenLinie, nur zwei Töchter, von denen die ältere, Ursula, mit dem GrafenStephan von dem Harrenstein, die jüngere, Barbara, mit Hans vonZetsch zu Limbach vermählt war.
In der ältesten Linie waren bei Abschluß dieses Vertrages Hansund Ulrich bereits mit Tod abgegangen. Wülfing, der wie sein VetterFriedrich mit einer Kranichsbergin vermählt war, war kinderlos.Politische Bedeutung gewann unter allen Stubenbergen dieser ZeitJakob, dessen Wirksamkeit aber doch schon der folgenden Periode an-gehört. Er war in erster Ehe mit Anna von Liechtenstein, in zweitermit Barbara von Eberstorf vermählt. Die Liechtensteinerin brachteihrem Gemahl eine Mitgift in der Höhe von 1000 Pfund und auchfür gewisse Fälle noch besondere Ansprüche mit./
Jakobs älterer Bruder Otto war in erster Ehe mit Elisabethvon Thiernstein vermählt/) nach deren Tode heiratete er Anna, dieTochter Hertleins des Älteren von Pettau, die wegen ihrer Erb-ansprüche gegenüber Hertlein dem Jüngeren von Pettau auf Friedauden Richterspruch Herzog Albrechts anrief./ Die betreffende UrkundeOttos, sie ist vom 6. Oktober 1386 datiert, trägt das schöne Allianz-siegel Ottos und seiner Gemahlin./ Von den weiblichen Mitgliederndieser Linie war Anna mit Heinrich von Potendorf vermählt/) ihreSchwester Elisabeth, die als Nonne im Klariffenkloster zu Judenburglebte, kaufte am 1. Mai 1389 von Anna Scaprin ein Haus und einenGarten am Bach zunächst dem Kloster um 15 Pfund Wiener Pfennig/)ein Besitz, der nach ihrem Tode an ihre Nichte Anna, gleichfallsNonne dieses Klosters, überging. Man weiß aber nicht, wessen Tochtervon Elsbeths fünf Brüdern Anna gewesen. Diese bezeichnet indes in
>) „All unser Hab, die mir haben und die uns angevallen ist von unsernvattern und innetter seligen,... es sey vest, marggt, derffer, aigen, lechen, zehent,perkrecht, purcrecht, sütz, wie das alles genannt und geheizzen sey..."0 Not.-Bl. IX, 234. Archiv des Hauses Stubenberg, 145.ch Hoheneck, III, 104,
st Orig.-Perg., steierm, Landesarchiv, 3573 n, Nvt.-Bl. IX, 229.st Abgebildet bei Warnecke, Herald, gen. Handbuch, Tafel XXI.st Orig.-Perg., steierm. Landesarchiv, 3624n, Not.-Bl. IX, 230.9 Kopialb. des Klosters. Kopie, steierm. Landesarchiv, 3767 o.