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Wülfing wird im Jahre 1311 seine Großjährigkeit erreicht haben.Am 24. Februar 1314 erscheint er zugleich mit seinen beiden Oheimenals Zeuge in einer Kaufurknnde Ulrichs von Walsee.Z Kurze Zeithernach tritt er als Bürge für eine Schuld seines Oheims Friedrichauf; und nun begegnen wir ihm als Zeugen in vielen Urkunden seinerVerwandten. 2) Im Jahre 1313 vermählte er sich mit Ofmep (OKswin),der Tochter Stephans von Meissau. Noch kennen wir den Heirats-vertrag: Friedrich und Heinrich von Stubenberg bekennen darin — erist vom 2. Jänner 1313' datiert —, daß ihr Nesse Wülfing an seinenSchwiegervater um 500 Pfund Pfennig 50 Mark Gülten verkauft hat,die dieser nun seiner Tochter als Mitgift zuwies.ch
Nach dem Tode seiner Oheime war Wülfing der einzige Ver-treter seines Hauses. Außer den Eigengütern hatte er zahlreiche Lehen,teils landesfürstliche, teilsch von den geistlichen Stiften Göß, Seckauund St. Lambrecht. Die Salzburger Lehen, die bisher Heinrich undFriedrich von Stnbenberg innegehabt, erhielt Konrad von Potendors,der Gemahl Hedwigs von Goldeck, ein Vetter Wülfings.Wir besitzenaus diesen Tagen ein Verzeichnis der Seckauer Lehen des HausesStubenberg, das auf Befehl des Bischofs Wocho von Seckau in derersten Zeit seiner Regierung zusammengestellt wurde. °) Sie dürftenvon Friedrich ans Wülfing übergegangen sein.
Zwei Momente in der Geschichte Wülfings von Stubenberg sindfür die Entwicklung des Hauses bedeutungsvoll: der Erwerb des Erb-schenkenamtes von Steiermark und die beginnende Entäußerung jenerBesitzung, von der es bis heute den Namen trägt. Nm letzteres vorwegzu nehmen: Am 23. November 1320 verleiht Wülfing in Anbetrachtder treuen Dienste, die ihm sein „Lieber Herr Ott von Herweichstein"(Herberstein) geleistet, ihm und seinen Erben den Hof zu Stubenbergan der Zeil, den jetzt Ludwig der Zeiler, und den Hof daselbst, denWülfing, der Snurrenperger innehat, und verspricht ihm, ihn in diesemBesitz zu schirmen.
Das Schenkenamt in Steier bekleidete im letzten Jahrzehnt des13. Jahrhunderts das Haus Habsbach oder Hausbach, dessen Zusam-menhang mit dein Hause Stubenberg uns ebenso bekannt ist, wie dasmit den Schenken von Rabenstein, die zu Ende des 13. Jahrhundertsan die Stelle jener traten. Man darf erwähnen, daß weder diese noch
0 Orig., steierm. Landesarchiv, Not.-Bl. VI, 417.
2) Ebenda Not.-Bl. VI, 418.
2) Ebenda S. 418.
4) Am 16. Oktober 1320 belehnt Burggraf Friedrich von NürnbergWülfing mit der Feste Höflein, die bisher Friedrich innehatte. Das Verzeichnisder landesfürstlichen Lehen sieh im 26. Heft der Veröffentlichungen der Hist.Landeskommission, S. 62/63. (Vgl. Starzer, Die landesfürstl. Lehen in Steier-mark von 1421 bis 1546. Ebenda S. XVII.) Ein Verzeichnis der St. Lambrechterund Göszer Lehen, ebenda S. 63; es gehört zwar einer jüngeren Zeit an, aberdie meisten Lehen dürfte das Haus schon in dieser Periode besessen haben.
5) Steierin. Landesarchiv, 1864.
°) Lehenbuch des Bistums Seckau, steierm. Landesarchiv, Handschrift 50,Fol. 75. Gedruckt, Not.-Bl. VI, 43S f.