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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
Seite
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erwogen, nur ein menschliches Spicliverk. Je ver-ständiger wir aber werden, je weniger branchcn wirSpielwerk, besonders dieses, welches die menschen-würdigste Frage in den Hintergrund stellt und ver-schalter, die Frage:

Was gilt der Mensch?

Jene Sitte gründete sich in einer Schlacke, diesich ans der Wiege der bürgerlichen Verfassungen aufdie spatcrn Zeiten fortgeflanzt, und in den verschiede-nen ncuern Staaten mehr oder minder sich erhaltenhat. In den frühern Staaten war alles in Kastenoder auf sich begianzte Stände eingethcilt; dieseStände schieden sich, nur zu häusig selbst feindselig,von einander. So lange dieses Kastenwesen, waskünftig, wenn auch erst nach Jahrhunderten noch ein-niahl der Fall werden, nicht gänzlich ausgeschiedenWird: wird sich das öffentliche Wesen nie völlig ineinander zum reiner» Begriff des Staatsbürgers unddes Menschen verschmelzen.

Einen großen Schritt dahin werden wir machen,wenn der Bürger zu dem cdeln Stolz erwacht, keinAdelsdiplom zu suchen noch anzunehmen. Der Bür-ger von Talent ist durch sich selbst geehrt, und er istgrößer, als wenn ihm erst ein Adelsdiplom die Wei-he und einen Werth gäbe. Er lehrt dann öffentlichdurch die That:

daß der Mensch efwgs gilt.