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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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131
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XXXIV.

Der edle Bürg er stolz *).

>8^cnn ein Bürger emporsteigt durch sein Talent,sty es im Felde oder im bürgerlichen Staatsdienste:so wird ihm gewöhnlich das Adelsdiplom zu Theil.

Jetzt, da man über alles nachdenkt, alles anden Prüfstein des Verstandes hält, verdient auch je/nes Herkommen eine nähere Prüfung.

Je höher eine bürgerliche Verfassung in ihrerVollkommenheit hinaufsteigt, desto mehr wird die Fra/ge einheimisch:

Was gilt der Mensch?

Der Adel ist nichts Wesentliches, er beruht bloßauf der Meinung, auf der Einbildung; er macht ei/nen Menschen nicht um ein Haar besser, er kann ihnaber oft schlechter, oft ihn selbst und seine Familieunglücklicher machen. Es liegt auch um deswillenkeine Ehre in dem Adclsdiplom, weil es oft Mcn/schen, die es nicht verdienten, ja vielen erbärmlichenTröpfen für ihr baares Geld zu Theil wurde. ImGrunde ist es also, vor dem Prüfstuhle der Vernunft

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*) Geschrieben im April I8l«.