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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
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wicht-, können in den allgemeinen Gesehen der Oert,lichkeit überlassen bleiben, zum Beispiel bei) derDienstzeit des Gesindes nach Anfang und Dauer der-selben. Denn da kann z. B. in großen Städten dieregelmäßige Dienstzeit und die Aufkündigung nachMonathen und vierteljahrig geschehen; nicht so aufdem platten Lande und in kleinen Städten, wo durcheine kurze Aufkündigung und außer der herkömmlichenZeit die größten Unordnungen in den WirtschaftenEinzelner entstehen würden. Jndeß kann dennoch einallgemeines Gesetz füglich alle diese Sittlichkeiten durcheinen Allgemcinsatz entscheiden.

Eins der wichtigsten Vindungsmittel einesStaats zu einem Ganzen sind einerlei) Gesetze, einer,lep Ordnung, einerlei) Maaß und Gewicht :c. Undzugleich, welche Erleichterung entspringt daraus fürdie Verwaltung! Denn welche Mühseligkeit sonst,alle Einzelheiten der einzelnen Provinzen, ja der einezelnen Städte und Gegenden kennen zu lernen.Welche Schwierigkeit insbesondere für die Centralbe,Hörde, die das Ganze völlig übersehen muß, um eSrichtig leiten zu können. Hierin liegt auch das Mit,tel, daß ein Staatseinwohner im ganzen Staate zuHause sey, was insbesondere für Beamten von gro,ßer Wichtigkeit ist.

Je einfacher und umfassender die Gesetzedesto leichter und vollkommener das Regieren.