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Zeitgegenstände : Kleine Beyträge über Staatsverfassung und Staatsverwaltung
Entstehung
Seite
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I°9

die ihren Versorgcx verloren, müssen den Nothstüber,den er ihnen zurückließ, noch versteuern, und dieKosten der Ausmittelung überdieß oft lheuer bezahlen.Wer manche Fälle dieser Art in der Nahe zu sehen Gelegen,heil gehabt hat, dem blutete gewiß oft das Herz,wenn er eins hatte.

Schlimmer noch aber, als das, ist die Offenle,gung des Vermögens. Gleichgültiger, aber nichtgleichgültig kann das allenfalls dem seyn, dessen Ver,mögen bloß in liegenden Gründen besteht; nicht aberdem Gewerbtreibenden, dem Kaufmann. Alle Ge,werbe und Handlung beruhen vornehmlich auf demKredit, und dieser Kredit ist für die Gewerbe dieHeiligkeit des Eigenthums; was und an wen ein Ge,werbtreibender zu fordern, und was und an wen erzu zahlen hat, das gehört zu den Geheimnissen desEinzelnen, in welche sich niemand, auch der Staatnicht eindrängen darf. Nur dem reichen Prahlhansmag cS gleichgültig seyn, sein Vermögen, seine aus,stehenden Forderungen -c. offen zu legen; für jedenverständigen Menschen ist das eine höchst widrige Em,pfindung. Ucberhaupl beruht auf dem Glauben, aufdem Kredit, für den Wohlstand und den Erwerb derUnrerthanen sehr, sehr viel.

Wer überdieß weiß, wie es oft bey Anfertigungsolcher Vermögens, Verzeichnisse zugeht, der wird dafürA-llendS nie seine Stimme geben. Und wenn dann