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II. I Jegering.
daß Johann den Brief nach seiner Mündigwerdung bestätigenmüsse. Diesen Zusatz besiegelt mit anderen Zeugen auch Bitter’sBruder Johann von Kaesfeld zu Raesfeld. Im Jahre 1431 ver-kaufen dann Heinrich von Hoemot und seine Frau Steuen von Wischihr obengenanntes Erbanrecht an der Schulenburg gegen '1400frankricsclie Schilde 3 an Johan und entlassen ihn zugleich dafür mitdem größten Teile der Güter aus dem auferlegten Lehnsverhältnisse,sodaß er dieselben nun als freies Eigentum und Erbe erhalte.1451 stirbt Johann von Raesfeld, und es erbt von ihm die Güterseine Tochter Jutta, welche an Heinrich von Wisch verheiratet war.Diese ist im Jahre 1459 verstorben, und es erbt nun nach gemeinemLandrecht die Mutter Jutta’s, die Witwe Johann’s von Raesfeld,Elshe von Raesfeld geh. von Middagten. Diese stirbt 1460, bevorihr Henrik von Wisch die Schulenburgschen Güter ausgelieferthatte, nach dessen Tode behielt auch Dirck von Wisch, seinBruder, die Güter ein, auf welche nun Arndt und Elshe, Hermannund Henrike von Middagten als ihre nächsten Erben Ansprucherheben. Gleiche Erbansprüche erheben und verkaufen gleichfallsan Herzog Adolf Sohn von Geldern und Jülich am 31. Mai 1464Johann, Evert und Johanna von Middagten. 1 Als dritte erb-berechtigte Partei treffen wir in einer Urkunde 2 v. 23. Februar 1467die Geschwister Johanns von Raesfeld, Bitters Kinder von seinerzweiten Frau Berta von Baeck, nämlich Goissen (Gosswin) von Raes-feld, Luytgart von Hackfort geh. von Raesfeld und Derick (Dietrich)von Raesfeld. Diese verkaufen, nachdem Herzog Adolf von Geldernund Jülich seine von den Middagten erkauften Anrechte an denHerzog Johann von Cleve abgetreten hatte, 3 dem letzteren ihreAnteile auf die ihnen zustehenden Rechte auf ein Drittel desSchlosses und der Herrlichkeit Schulenburg. Ein weiterer SohnBitter’s II. von Raesfeld-Ostendorf war Bitter, welcher dem geist-lichen Stande sich widmete und in den Observantenorden eintrat, inwelchem er als Bruder Antonius großen Einfluß gewann. Die vonVirnich 4 veröffentlichten Nachrichten über Theodor Kölde’s Leben aus
4 ) Xylioff: Gcdenkwaardigheden. IV. No. 397.
2 ) Nyhoff: Gcdenkwaardigheden. IV. No. 453. Auch in dieser Ur-kunde fungiert Johann von Raesfeld als Zeuge.
s ) Nyhoff: Gedonkwaardigheden. IV. No. 451.
4 ) Annalen des histor. Vereins f. d. Niederrhein. 34 (1879) S. 132.