Gottfried von -Raesfeld.
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Manuskript im Staatsarchiv zu Münster. (Ms. II, 19. Fol. 340und 349.) Heinrich’s v. Eaesfeld zu Schwanenburg, welcher mit‘Zeyna 3 (d. i. Christine) van Dorth verheiratet war, Nachkommen-schaft können wir hier übergehen, da sich zwischen ihr und Gott-fried von Eaesfeld’s Testamente Beziehungen nicht ergeben.
Die zweite Linie, die Ostendorfer, beginnt mit Bitter II. vonBaesfeld-Ostendorf. Dieser war zunächst verheiratet mit Juttavon Wisch, 1 der Tochter Dircks von Wisch, welche ihm oder viel-mehr ihrem Sohne Johann die Anwartschaft auf das Haus Schulen-burg a einbrachte. Eine umfangreiche Urkunde des Jahres 1464 3läßt uns in die Besitzverhältnisse an der Schulenburg und zugleichin die verwandtschaftlichen Beziehungen des Hauses Baesfeld-Ostendorf mancherlei Blicke tun, sodaß ein ausführlicheres Eegestderselben hier am Platze sein wird. Es verkaufen darnach Arnd vonMiddagten, Elsebe von Middagten, Geschwister und Hermann vonMiddagten und Henrike von Middagten, die Witwe Wilhelm’svon Baeck, ihre Erb-Anrechte auf die Schulenburg und eine Beiheihr angegliederter Grundstücke und Güter an Herzog Adolf Sohn,von Geldern und Zutphen. Das Erbrecht auf diese Güter hatteDirck von Wisch im Jahre 1425 unter dem Zeugnis von Heinrich vonWisch, Johann von Wye, Gerd von Eckoy seinem Enkel Johannvon Eaesfeld, Bitter’s von Eaesfeld und seiner verstorbenen TochterJutta unmündigem Sohne mit der Bedingung verschrieben, das-selbe von 'Steuen 3 von Wisch, der Frau Heinrich’s von Hoemot alsZutpbensches Lehen zu tragen, wogegen Bitter auf die ihm gelobteMitgift von 1500 goldenen Schilden und auf sonstige ihm undseinem Sohne gemachte Versprechungen verzichtet. Für den Fall,daß Johann ohne Kinder verstürbe, sollen die Güter an FrauSteuen von Wisch zurückfallen und Bitter von Eaesfeld aus denGütern so lange er lebt, jährlich eine Rente von 300 altenSchilden beziehen. Eine Zusatzbestimmung trifft die Anordnung,
’) Die Ehepakten von 1402, welche Fahne erwähnt, müssen dann ge-mäß dem Gebrauche damaliger Zeit bereits in den Kinderjahren der Ver-lobten geschlossen sein, denn Bitter konnte 1402 erst 12—15 Jahre alt sein.
4 ) Das Gcschleehtsregister hat liier fälschlich Schwanenburg, wennnicht eine Flüchtigkeit oder Vcrbalhornisierung Fahne’s vorliegt.
s ) Nyhoff : Gcdenkwaardigheden uit de Geschiedenis van Gelderland. IV..No. 400. ’