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1 (1905) Abschnitt 1 - 3
Entstehung
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schaft zu leistenden Beträge als einen freiwilligen Beitrag anerkannte.Ebenso wurde in dem Reichsabschiede von Speier 1542 besonders aus-gesprochen, daß die Beisteuer der Ritterschaft den alten Freiheiten und demalten Herkommen unvorgreiflich und allweg unnachteilig sei.

Wegen der Türkeneinfälle und anderer Kriegssachen wurde fürMontag nach Martini 1529 die Ritterschaft unter und oberhalb desGebirges zu einem Landtag nach Baiersdorf zusammengerufen. Wil-helm von Crailsheim zu Stübach entschuldigte sein Fernbleiben,schrieb aber, daß er Leib und Gut zu seinem gnädigen Herrn setzenwolle. Wolf von Crailsheim ließ sich durch Ludwig von Huttenvertreten. Daß Kaiser Ferdinand der fränkischen Reichsritterschaft sehrgewogen war und gerne eine nochmalige Verbindung derselben sah, be-weisen mehrere Edikte, so eines vom 26. Juli 1559, vermöge dessendie ritterschaftlichen Privilegien der sechs Orte in Franken gegen dieUebergriffe einzelner Reichsstände in Schutz genommen werden. DieBedrängten hatten die Pflicht, die Rittertage zu besuchen, da der Verlustder adeligen Freiheit nicht nur der Ritterschaft, sondern dem Kaiserselbst nachteilig sei. Am 26. August 1559 gab Ferdinand der fränkischenRitterschaft in Betreff der Wildfuhr, der Zölle, Steuern :c. verschiedenePrivilegien, welche alle die Selbstherrlichkeit der besagten Körperschaftbezwecken. (Lünig, Uart. spoo. oont. III. 2. S. 40. 43. 48. 53.)

Mit der Zeit verschaffte sich die Reichsritterschaft mehrere kaiser-liche Privilegien, welche aber wegen der geringen Macht des Kaisersund der großen Privilegien der anderen Reichsstände wenig wert waren.

1598 wurde Hans Philipp von Crailsheim mit anderenAbgeordneten des Kantons Odenwald an den Markgrafen Georg Friedrichgesandt, um Schutz zu erlangen hinsichtlich der vogteilichen Obrigkeit,sodann wegen der Lehen und der Jagd und wegen Hilfe gegen die vomBischof von Bamberg versuchte Abschaffung der protestantischen Religion.Im Jahre 1590 arbeitete die fränkische Ritterschaft endlich eine wirklicheRitterordnung aus, die seitens des Kaisers Rudolf II. am 27. Septemberbestätigt wurde.

Zu der Zeit zwischen der Reformation und dem Ausbruch desdreißigjährigen Krieges war auch in Deutschland der Einfluß der spanischenund französischen Lebensweise durchgedrungen. Luxus, Sinneslust, un-ordentliche Wirtschaft, Stolz waren allgemein an der Tagesordnung;nicht nur bei den regierenden Häusern und Fürsten, sondern auch beiden weniger begüterten Edelleuten steigerte sich die Pracht ins Unmäßige.