lichen Kleidung und Rüstung enthalten. Jedes Mitglied solle jährlichdrei hl. Messen halten lassen. Die Ehre der Mitglieder solle unter-einander gewahrt und Dritten gegenüber hochgehalten und geschützt werden.Wer ehrlos sei, werde ausgestoßen. Bei Hochzeiten, Kindstausen undsonstigen Festen dürfen nicht mehr als sechs Gänge aufgetragen werden.Die Frauen und Töchter sollten nicht mehr als zwei Sammtröcke besitzen,von denen der beste 100 Gulden, der andere aber 80 Gulden wert seindürfte. Außerdem waren den Damen noch zwei seidene Kleider zu je50 Gulden gestattet. Schmuck solle 200 Gulden wert sein dürfen. EineEhrenschaube solle höchstens 100 Gulden kosten. Entbunden von diesenBestimmungen waren die als Botschafter oder Räte der Fürsten in fremdeLande geschickten Edelleute. Auch wurde eine Dekoration festgesetzt, diebei allen festlichen Anlässen getragen werden müsse.
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