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1 (1905) Abschnitt 1 - 3
Entstehung
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schreiben und darauf dem Markgrafen wie dem Bischof von Würzburgund Bamberg zuzumuten, sich in ihre Gesellschaft aufnehmen zu lassen.

Dies erbitterte den Markgrafen zwar sehr, doch blieb er tatenlos.Dadurch kühn gemacht, kam die Ritterschaft 1507 in Kitzingen abermalszusammen. Hier ging sie soweit, festzusetzen, daß der Fürst seine Streitig-keiten mit dem Adel nicht mehr, wie bisher, vor seinem Hofgerichte ver-handeln, sondern auch durch die von der Ritterschaft niedergesetzte Aus-tragsgerichte entscheiden lassen sollte.

Der Markgraf, vereinigt mit dem Bischof von Bamberg, erklärtehierauf:

„daß müßte ihren Gnaden nicht wenig mißfallen, dieweiles zum Abbruch ihrer Regalien, Obrigkeiten, Saalgerichte, Hof-gerichte, Landgerichte und andern Gerechtigkeiten gereiche, jasogar die Appellation an's Kammergericht hindere".

Es blieb alles jedoch beim alten. Die Ritterschaft versammeltesich 1511 ungescheut wieder zu Schweinfurt, wo von nichts geringeremdie Rede war, als von der Aufrichtung eines Verbündnisfes unter demgesamten Adel. Am Donnerstag nach Kiliani 1515 war in Windsheimabermals eine Versammlung aller sechs Orte des Landes zu Franken,wo beschlossen wurde, ihre Streitigkeiten durch ein Austragsgericht vonneun Personen entscheiden zu lassen, den Landfrieden handzuhaben, desZutrinkens, wenn sie nicht außerhalb Frankens wären, sich zu enthalten,in ihren Kleidern und öffentlichem Aufwände sich einzuschränken. Manbestimmte die Zeit dieses Bündnisses nicht länger als auf fünf Jahre.Die Fürsten sahen diesen Ausmachungen tatenlos zu. Das Markgrafen-tum Ansbach — Bayreuth mußte dies um so mehr, als gerade zu dieserZeit mit Hilfe der Reichsritterschaft der alte Markgraf Friedrich entsetztund sein Sohn Georg mit Gewalt eingesetzt werden sollte, was auch aufdem Landtage zu Baiersdorf 1515 geschah, wo neben vielen anderenfränkischen Adeligen auch Kaspar von Crailsheim anwesend war.

Wie sehr die Reichsritterschaft auf Erhaltung guter Sitten undHebung ihres Ansehens und ihrer Stellung bedacht war, beweist auch eineim Jahre 1517 abgeschlossene „brüderlich-nachbarliche Vereinigung zurBeobachtung guter Gewohnheiten in Franken". (Lünig, ?urt. oout. III,II, 3.) In der Urkunde heißt es ausdrücklich, daß der Adel alleinauf Tugend gegründet und an einem anständigen ehrbaren Leben vielgelegen sei. Das „unmenschliche" Zutrinken solle abgeschafft werden, daes Seele, Ehre, Leib und Gut verderbe. Auch wolle man sich der köst-