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daß er schließlich zu der sich nicht mehr auseinander zu scheidenden Ritter-schaft zusammenschmolz, für welche infolge des Alters und der langsamenEntwickelung eine genaue historische Trennung nach oben oder untennicht mehr möglich ist.
Der Stand der Ritterbürtigen bestand also aus Bruchteilen verschie-dener älterer Geburtsstände, an welchen der freie Herrenstand einen kleinenAnteil nahm, unter denen aber auch die in gewisser Hinsicht unfreie, abergleichwohl waffenfähige Dienstmannschaft nicht unwesentlich vertreten war.
In den Xek. ?alak. IV, 350, 403 findet sich aber auch die gewißganz richtige Vermutung, daß es Familien gab, welche vermöge ihrerganzen Stellung einen Uebergang von den mächtigen Herrengeschlechternzum einfachen Ritterstande bildeten und die man deshalb Dynasten zweiterOrdnung nennen könnte, so z. B. die Herren von Hirschhorn. Dadurchnun, daß die geburtsständische Sonderung immer mehr in den Hinter-grund trat und im XII. Jahrhundert der Berufsstand der zu Roßdienenden Streiter ein wirklicher Geburtsstand wurde, der in Uebungendes Friedens und des Kampfes seine Tüchtigkeit und Ehren zu zeigenbestrebt und bestimmt war, entfaltete sich in der Ritterschaft ein bedeu-tender Aufschwung, welcher dieselbe zu einem viel angeseheneren und be-gehrenswerteren Stand machte. Nicht wenig mag hiezu die Einführungdes Ritterschlages beigetragen haben. Durch diese äußere, immer mehrzunehmende Entfaltung der Macht und des Ansehens drängten sich Mit-glieder der verschiedensten Familien zur Ritterschaft, welche mit der Zeitzu einem gemeinsamen Stande zusammenschmolz, ohne daß der Unterschiedzwischen Hochfrei, Mittelfrei und Dienstleuten, welche die Ritterschaft um-faßt, vollständig verschwand. Daraus nun erklärt sich die später auftretendeSucht, verschiedene Grade des Adels offiziell anerkennen zu lassen und dieverschiedenen Abstufungen auch durch äußerliche Titulaturen zu kennzeichnen,welche allerdings nicht immer aus ganz historischen Grundlagen beruhen.
Aus dieser Verschiedenheit der ritterschastlichen Stände entwickeltesich auch die Reichsritterschaft als Stand. Auf die Entstehung und Fort-entwickelung dieser Reichsritterschaft, der ja dieFamilie von Crailsheimseit ihrem historischen Auftreten angehört, wie auch auf die mit der Zeitstattfindende schärfere Abgrenzung der Adelsstände und die dadurch bedingtenRangerhöhungen und Titulaturen werden wir später zu sprechen kommen.
Nach diesen allgemeinen Erörterungen wollen wir nun im folgendenKapitel zu unserem speziellen Falle zurückkehren.