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4. Lntwickelung des Adelstandes in Franken.
In der frühesten Zeit hatten die Herzöge oder Markgrafen (Wssisuper sxereituw) die ganze Macht über das Land Frankonien in ihrenHänden. Ihnen mußten die sämtlichen Insassen Heeresfolge leisten, wennes nötig war, dem königlichen Aufgebot nachzukommen.
Die frühzeitige Errichtung des Bischoftums Würzburg auuo 741und Bamberg auuo 1007 beschränkte aber die Macht der Herzöge inFranken ganz bedeutend, indem den Bischösen königliche Privilegien zu-teil wurden und dieselben die Verpflichtung übernahmen, ebenfalls selbstoder durch aufgestellte Feldherren den königlichen Aufgeboten zur Heeres-folge nachzukommen. Kaiser Heinrich übertrug 1017 dem Bischof vonWürzburg die volle Botmäßigkeit eines königlichen Kammerbotens inganz Frankonien. Auf die Bitte des Bischofs Herold bestätigte KaiserFriedrich 1168 demselben die Belehnung mit dem Bistum und Herzog-tum Würzburg — nicht Franken, wie der Bischof verlangte — und derdamit zusammenhängenden vollen Gerichtsbarkeit in diesem Gebiete. DerBischof konnte in seinem Gebiete Zenten und Zentgrafen anordnen undden Blutbann an die Grafen und Herren erteilen. Nach Lang nahmerst Bischof Gottfried von Würzburg, ein geborener von Limpurg, 1443den Titel eines Herzogs von Franken an, um das Andenken der lim-purgischen Abstammung zu erhalten. Aus Unverstand behielt die Kanzleiseines Nachfolgers den Titel bei, der später auf die seltsamste Weise ge-deutet wurde. Dadurch nun wurde den Herzögen und Markgrafen alleGewalt über die Besitzungen des würzburgischen Bischofs und dessenLeute genommen und sind die Bischöfe als königliche Vasallen und Heer-führer ihrer Untergebenen anzutreffen. Daß dies die Herzöge verdroß, istleicht erklärlich. Die Macht der Bischöse wuchs immer mehr. Nach einerkarolingischen Verordnung sollte jeder Bischof seinen Marschall, Mund-