Druckschrift 
10 (1828)
Entstehung
Seite
302
Einzelbild herunterladen
 

302 Bon weltlicher Obrigkeit.

droben geredt haben, soll sich ein Fürst gegen seinem Gott auchChristlich halten, das ist, daß er sich ihm unterwerfe mit gan-tzem Vertrauen, und bitte um Weisheit wohl zu regieren, wieSalomon that, 1. Kön. 3, 9. Aber von Glauben und Ver-trauen an Gott hab ich sonst so viel geschrieben, daß hie nichtvon Nöthen ist, weiter zu erzehlen.

Darum wollen wirs hie lassen bleiben, und mit der Summabeschlossen, daß ein Fürst sich in vier Orte theilen soll. Aufserste, zu Gott mit rechtem Vertrauen und herzlichem Gebet.Aufs andere, zu seinen Unterthanen, mit Liebe und ChristlichemDienst. Aufs dritte, gegen seine Rathe und Gewaltigen, mitseiner Vernunft und ungefangenen Verstand. Aufs vierte, gegendie Uebelthater, mit bescheidenem Ernst und Strenge. So ge-het sein Stand auswendig und innwcndig recht, der Gott und denLeuten gefallen wird. Aber er muß sichs viel Leids und Neidsdrüber erregen, das Crcutz wird solchen Vornehmen gar baldauf dem Hals liegen.

Am Ende, auf eine Zugabe, muß ich hie auch antwortendenen, die von der Restitution disputiren, das ist, von Wiederge-ben unrechtes Guts. Denn solches ein gemein Werck ist weltli-ches Schwerdts, und viel davon geschrieben, und manche wildeScharfe hierinnen gesucht wird. Aber ich wills alles in dieKürze fassen, und alle solche Gesetze und Schärfe, so davon ge-macht sind, auf einen Haufen verschlingen; also- Kein gewisserGesetz kann man hierinnen finden, denn der Liebe Gesetz. Aufserste, wenn vor dich kömmt ein solcher Handel, da einer dem an-dern soll wiedergeben; sind sie beyde Christen, so ist die Sachebald geschieden- denn keiner wird dem andern das seine vorent-halten, so wirds auch keiner wieder fodern. Ist aber einer einChrist, ncmlich, dem wiedergegeben werden soll, so ists aber leichtzu scheiden- denn er fragt nicht darnach, obs ihm nimmer wiederwerde. Desselben gleichen ist der ein Christe, der wiedergeben soll,so wird ers auch thun. Es sey aber einer ein Christ, oder nichtChriste, so sollt du also urtheilen das Wiedergeben. Ist der Schul-diger arm, und vcrmags nicht wiederzugeben, und der andere nichtarm, so sollt du hie frey gehen lassen der Liebe Recht, und denSchuldigern los sprechen; denn der andere ist auch nach der LiebeRechtschuldig, ihm solches nachzulassen und nachzugeben, so es nothist. Ist aber der Schuldiger nicht arm, so laß ihn wiedergebenso viel er mag, es sey gantz, die Helfte, dritte oder vierte Theil,